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Jugendlicher vergewaltigt aus Eifersucht

Ein zur Tatzeit 18-Jähriger hat aus blinder Eifersucht seine Exfreundin missbraucht. Hinter Gitter muss er nicht, entscheidet das Amtsgericht Dresden.

Von Luisa Zenker
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Vor dem Dresdner Amtsgericht wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein 18-Jähriger aus Eifersucht seine Exfreundin vergewaltigte.
Vor dem Dresdner Amtsgericht wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein 18-Jähriger aus Eifersucht seine Exfreundin vergewaltigte. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Tom B.* sitzt auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden, er senkt den Blick. Reumütig schaut er zur Wand. Währenddessen liest der Staatsanwalt die Anklage vor. Sie ist nichts für schwache Gemüter. Zweimal hintereinander hat Tom B. demnach seine Exfreundin zum Oralverkehr gezwungen. Danach hat er sie an den Haaren gepackt, sie gewaltvoll auf die Matratze gepresst und ist gegen ihren Willen von hinten in sie eingedrungen. Eine harte Vergewaltigung durch und durch, aber der Gerichtsprozess zeigt: Menschen ändern sich.

Tom B. war anderthalb Jahre mit seiner Freundin zusammen, dann hat sie sich in einen anderen Jungen verguckt. Zorn und Wut machten sich zu der Zeit bei Tom B. breit. Nach der Vergewaltigung an seiner Exfreundin fing er an, den anderen zu beleidigen. In Chatnachrichten beschimpfte er ihn. "Fick dich, Penner" gehörte noch zu den harmlosen Aussprüchen.

Das Motiv der Tat findet sich in einem uralten Menschheitsdrama, schon griechische Tragödien sind daraus gestrickt: Eifersucht. Die meisten Menschen kennen sie, sie lässt einen Dinge tun, die man möglicherweise unter normalen Umständen nicht getan hätte. Auch Tom B. schaut im Nachhinein ungläubig auf sein Verhalten. Auf der Anklagebank gesteht er sofort. Ergänzen will er dazu nichts. Es sei alles gesagt worden.

Seit der Tat zeigt er sich reuevoll, auf Anregung von Sozialpädagogen suchte er das Gespräch mit seiner Exfreundin, gemeinsam gingen sie zu einer Beratung, haben sich ausgesöhnt. Tom B. stellte sich einer Therapie. Er zeigt sich schuldig, sieht seine Fehler ein. Sein Leben krempelte der junge Mann komplett um. Er zog in eine andere Stadt und fing eine Ausbildung als Tätowierer an. Was bleibt, sind die psychologischen Folgen der Vergewaltigung bei seiner Exfreundin. Im Gerichtssaal muss sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Vorfall genau beschreiben. Die Vergewaltigung wirke nach, sagt Richterin Burbach-Wieth. Egal, wie sehr Tom B. die Tat bereut.

Der Vorfall ist nun drei Jahre her

"Tom B. ist in dieser Zeit erwachsen geworden", sagt eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe Dresden. Er sei sofort bereit gewesen, die Tat zuzugeben, und für die Folgen Verantwortung zu übernehmen. "Ein außergewöhnlicher Fall."

Zum Tatzeitpunkt, 2018, war er gerade einmal 18 Jahre alt, seine Freundin minderjährig, jetzt ist er 21. Trotzdem braucht es ein Urteil. Warum das Gericht so lange damit gewartet hat, spielt in dieser Verhandlung keine Rolle.

Nach einem nur zweistündigen Prozess steht das Ergebnis fest: Tom B. muss nicht ins Gefängnis. Er bekommt gemäß Jugendstrafrecht zwei Jahre auf Bewährung und muss 50 Arbeitsstunden leisten. Ungeschehen könne er die Tat nicht machen, resümiert die Richterin. Er habe aber gezeigt, für seine Tat Verantwortung zu übernehmen.

Mit der Verurteilung wurde auch ein Betrug bei der Agentur für Arbeit geahndet. Dort hatte B. vorübergehend rund 1.500 Euro Ausbildungsbeihilfen bezogen, weil er den Abbruch seiner ersten Ausbildung nicht mitgeteilt hatte. Seine Schulden hat er bereits beglichen.

*Name von der Redaktion geändert

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