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Trotz guter Noten kein Berufsabschluss?

Ramin kam als unbegleiteter Jugendlicher nach Dresden und hat viel erreicht. Jetzt könnte er am Streit mit Ämtern scheitern. Das will er nicht hinnehmen.

Von Nadja Laske
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Ramin Kronefeld steht kurz vor seinem Berufsabschluss zum Krankenpflegehelfer. Aber jetzt muss er sich um seine Prüfungen sorgen.
Ramin Kronefeld steht kurz vor seinem Berufsabschluss zum Krankenpflegehelfer. Aber jetzt muss er sich um seine Prüfungen sorgen. © Sven Ellger

Dresden. Kämpfen ist Ramin gewöhnt. Das hat er schon getan, als er 13 Jahre alt war und nicht mehr zur Schule gehen durfte. Spätestens da war die Kindheit des jungen Iraners vorbei. Um seine Eltern, die beiden Schwestern und Brüder zu unterstützen, ging er arbeiten. Autos parken, das war sein Job, bis er 16 war und nach Europa floh.

Fünf Jahre Schule. Mit diesem Wissensstand kam Ramin nach Deutschland. Im Freitaler Flüchtlingsheim begegnete er seinen heutigen Eltern. Dorothea und Olaf Kronefeld waren die ersten Dresdner, die einen unbegleiteten Jugendlichen bei sich aufnahmen. Vor drei Jahren adoptierten sie ihren Pflegesohn. Ramin heißt nun wie sie Kronefeld und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

Erster Schritt: Deutsch lernen

Die SZ hat ihn bereits 2016 in seinem neuen Zuhause in Laubegast besucht. Damals war er Schüler einer sogenannten DAZ-Klasse, Deutsch als Fremdsprache. So wie es viele geflüchtete Kinder und Jugendliche tun, um Deutsch zu lernen, einen Schulabschluss zu erreichen und eine Berufsausbildung zu absolvieren. Der ideale Weg, auf dem mancher scheitert - weil das Lernen zu schwer fällt oder Gesetzte zu schwerfällig sind.

"Ramin wollte einen Hauptschulabschuss schaffen, doch für eine Regelschule war er schon zu alt", erzählt Mutter Dorothea. Als leidenschaftlicher wie erfolgreicher Fußballer eines Dresdner Vereins kam für ihn die Abendschule nicht infrage. "Wir haben lange darum gerungen, bis die Arbeitsagentur Ramin erlaubte, den ebenfalls möglichen Weg über eine Schulfremdenprüfung zu gehen.

Neun Monate Unterricht plus Prüfung an einer staatlich anerkannten Schule, das traute sich der junge Geflüchtete zu. Es wurde eine immense Anstrengung daraus. Doch er hat nicht aufgegeben.

Das Problem mit der Englischprüfung

Dass er in seiner Heimat nie Englisch gelernt hat und nach seiner Ankunft in Dresden mit dem Deutschlernen ausgelastet war, sollte für ihn kein Nachteil sein. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keinen Englischunterricht erhalten haben, die für den Hauptschulabschluss nötige Englischprüfung mit einer Prüfung in ihrer eigenen Sprache ersetzen dürfen. Ramin legte die Prüfung in Persisch ab.

Mit dem Hauptschulabschluss in der Tasche nahm er eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer auf. "Das erste Jahr war wirklich hart. Aber dann habe ich mich reingefunden", sagt Ramin. Sein Ziel: einen Berufsabschluss erlangen und in diesem Zuge den Realschulabschluss zuerkannt bekommen. Das funktioniert, wenn die Noten des Abschlusszeugnisses nicht schlechter als durchschnittlich befriedigend sind. Ramins Notendurchschnitt steht bei rund 2,0 - Englisch ausgenommen. Dort steht eine Fünf auf dem letzten Zeugnis.

Ramin war es nicht möglich gewesen, innerhalb der zweijährigen Ausbildung zum Krankenpflegehelfer das Level in der Fremdsprache zu erreichen, das deutsche Schüler dank ihrer Schulzeit haben. Der Englischunterricht der Berufsfachschule baut darauf jedoch auf.

Ramin zieht vor Gericht

Bis auf das Englisch-Problem läge vor Ramin ein Leben in wirtschaftlicher Selbstständigkeit. Sein Praktikumsbetrieb, ein ambulanter Pflegedienst in Dresden, will ihn ab September anstellen. Fehlt nur noch die Prüfung - und an ihr könnte für den 22-Jährigen alles scheitern, was er sich bisher erkämpft hat.

"Das Landesamt für Schule und Bildung, erlaubt nicht, dass Ramin auch für seinen Berufsabschluss die Englischprüfung mit Persisch ersetzt. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage", sagt Dorothea Kronefeld. An dieser Stelle klafft eine Lücke zwischen allgemeinbildender und beruflicher Ausbildung. Sie im Sinne eines jungen Menschen, der nach Kräften um eine Ausbildung gerungen und eine Arbeitsstelle in der Pflege in Aussicht hat, zu schließen, bemüßigt sich die Behörde nicht.

Mehr noch: Sie verhindert aktiv eine entsprechende Lösung, indem sie gegen Ramins Schule und damit gegen Ramin vorgeht. Nachdem das Landesamt Ramins Antrag auf Kompensation der Englischprüfung zunächst monatelang nicht bearbeitete und damit auch Ramins Schule keine Entscheidung fällen konnte, klagte er mit Unterstützung seiner Familie gegen die Schule. Das Verwaltungsgericht Dresden empfahl daraufhin einen Vergleich. So einigten sich beide Seiten darauf, Ramin die Persischprüfung anstelle der Englischprüfung absolvieren zu lassen.

Landesbildungsamt legt Beschwerde ein

Am Montag sollte sie eigentlich stattfinden. Doch es fehlten nicht nur die Prüfungsunterlagen, die das Landesamt zur Verfügung stellen müsste, so wie allen anderen Realschulen auch, an denen Schüler mit Migrationshintergrund Ersatzprüfungen in ihrer Muttersprache absolvieren.

Statt sie Ramins Schule zu übermitteln, legte die Behörde beim Oberverwaltungsgericht auch noch Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden ein. Sie wolle in ihrer Entscheidungsgewalt nicht "ausgebootet" werden, steht in der dreiseitigen Begründung, die der Redaktion wie alle weiteren Dokumente vorliegt.

Am Freitagmittag hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben. Damit wurde entschieden, dass für Ramin vorerst keine Persischprüfung stattfindet. Diese Woche starten dann seine Fachprüfungen, die er auf jeden Fall antreten wird.

Am Streit um Englisch oder Persisch jedoch droht sein Berufsabschluss genau so zu scheitern wie sein daran gekoppelter Realschulabschluss. Damit steht Ramins Arbeit und weitere Qualifikationen auf dem Spiel. Zum ersten Mal würde er erfahren, dass sein Kämpfen zu nichts Gutem führt.

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