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Rathaus kontrolliert Mehrwegpflicht bei Dresdner Gastronomen

Auch Imbisse müssen mittlerweile Mehrwegverpackungen anbieten. Wie Dresden das kontrolliert.

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Michael Malz, Geschäftsführer der "Suppenwirtschaft" am Schillerplatz im Gespäch mit Julia Palm, Mitarbeiterin der Abfallbehörde im Umweltamt.
Michael Malz, Geschäftsführer der "Suppenwirtschaft" am Schillerplatz im Gespäch mit Julia Palm, Mitarbeiterin der Abfallbehörde im Umweltamt. © Till Käbsch, Landeshauptstadt Dresden

Dresden. Seit Beginn 2023 sind neben dem Handel auch Imbisse und andere Außer-Haus-Verkäufer verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anzubieten.

Die Umsetzung der neuen Vorgaben durch die Gastronomen und Betreiber wird von der Abfallbehörde im Rathaus in Zusammenarbeit mit der Abfallberatung der Stadt derzeit kontrolliert. Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne): "Dabei steht die Beratung im Vordergrund, wie sich das Mehrwegangebot sinnvoll in den Geschäftsbetrieb integrieren lässt. Viele Unternehmen haben sich bereits gut auf die neuen Anforderungen eingestellt."

In der Suppenwirtschaft am Schillerplatz wird beispielsweise ein Pfandsystem angeboten. Pro Suppenschüssel werden fünf Euro Pfand erhoben. Der Einwegbecher zum Mitnehmen kostet 40 Cent Aufpreis.

Mehr als 30 Kontrollen

Bei den bislang mehr als 30 besuchten Gastronomen sprachen die Fachleute von Umweltamt und Abfallberatung zunächst Empfehlungen aus und überprüfen zu einem späteren Zeitpunkt, ob und wie diese umgesetzt wurden.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2023 wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Bereits 2017 rückte mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes der Systemwechsel von Einweg auf Mehrweg verstärkt in den Fokus. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken lebt jedoch bis jetzt von Einwegverpackungen.

In der Corona-Krise hat sich die Belastung durch solchen Verpackungsmüll nochmals verstärkt, denn wegen geschlossener Restaurants gewann das Essen zum Mitnehmen an Bedeutung.

Das geänderte Gesetz legt nun fest, dass Gastronomen ihre Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen nicht zu einem höheren Preis als die in Einwegverpackungen verkaufen dürfen. Die Gastronomen können allerdings Pfand auf Mehrwegverpackungen erheben. Im Geschäft oder Imbiss muss deutlich auf die Mehrwegmöglichkeit hingewiesen werden. (SZ/DiHe)