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Dresdner Rentner verurteilt, Auto eingezogen

Ein 87-Jähriger, der nicht von seinem Mercedes lassen konnte, narrte mehrere Jahre die Polizei.

Von Alexander Schneider
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Nachdem Geldstrafen nichts gebracht hatten, wurde ein 87-jähriger Rentner am Amtsgericht Dresden nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Nachdem Geldstrafen nichts gebracht hatten, wurde ein 87-jähriger Rentner am Amtsgericht Dresden nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. © Archiv/Rene Meinig

Dresden. Es gibt betagte Dresdner, die ihr Gefährt noch sicher durch die Straßen der Stadt steuern. Es gibt jedoch auch andere, die eine Gefahr darstellen. Das ist bei Rentner Gerhard H. schon seit einigen Jahren der Fall. Dennoch hatte der heute 87-Jährige Mittel und Wege gefunden, weiter Auto zu fahren, wenn auch nicht auf legalem Weg.

Nachdem der Mann per Strafbefehl zu Geldstrafen – zuerst für kleinere Diebstähle, schließlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – verurteilt worden war, stand er nun erstmals persönlich im Amtsgericht Dresden als Angeklagter vor einem Richter. Nun wegen Bestechung und wegen zweier weiterer Fahrten, bei denen Rentner H. am Steuer seiner Mercedes-Limousine erwischt worden war (die SZ berichtete). Er selbst sagt über seine Situation, nach dem Tod seiner Frau habe er die Orientierung verloren, „finde sich nicht mehr zurecht“.

In dem Prozess kam ans Licht, dass der Mann schon einige Jahre Polizei und Mitarbeiter der Führerscheinstelle an der Nase herum geführt hatte. So war ihm schon längst der Führerschein und sein Mercedes abgenommen worden. Ein Grund dafür war wohl neben Unfällen ab 2018 seine Schwerhörigkeit.

Der alte Herr wusste sich jedoch zu helfen. Er leaste einen baugleichen Mercedes – und sich dafür sogar wieder dasselbe Kennzeichen ausstellen ließ. So narrte er nun auch den Richter, denn nach Aktenlage war er dann wieder mit demselben Fahrzeug erwischt worden, das die Behörden doch schon längst eingezogen hatten.

Auch noch Bestechung

Im März 20202 habe er darüber hinaus auch noch versucht, Polizisten zu bestechen. Er war nachmittags in der Neustadt mit einer Straßenbahn kollidiert. Als die Beamten abends zu ihm nach Hause kamen, soll er ihnen Geld angeboten haben, um die Sache „irgendwie finanziell zu regeln“. So kam es zu der Anklage wegen Bestechung. Der 87-Jährige sagte, er habe nicht die Beamten bestechen, sondern für hungernde Kinder spenden wollen. Wie auch immer, er gab zu, im Dezember 2020 und im Januar 2021 tatsächlich ohne Führerschein gefahren zu sein.

Aufgrund der unklaren Aktenlage zur Frage, wie der Rentner seine Fahrerlaubnis verloren hatte, war ein zweiter Sitzungstag notwendig. Da ging es dann jedoch recht schnell. Richter Rainer Gerards verurteilte den Angeklagten wegen Bestechung und Fahrens ohne Führerschein zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Freiheitsstrafe sei notwendig, weil Geldstrafen den Angeklagten bislang nicht von weiteren Taten abgehalten hätten, so der Richter.

Er nahm dem Rentner jetzt jedoch auch seinen zweiten Mercedes weg. Diese sogenannte Sicherheitseinziehung sei zur Gefahrenabwehr erforderlich geworden – und wird den Angeklagten auch noch teuer zu stehen kommen. Da hatte es auch nicht geholfen, dass Gerhard H. sich seit wenigen Wochen angeblich nur noch von Bekannten in seinem Mercedes chauffieren lässt, wie er zum Prozessauftakt berichtet hatte.

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