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Prozess: Patientin in Dresden intim begrapscht

Ein 42-jähriger Dresdner Physiotherapeut soll einer jungen Frau bei der Behandlung auch das Geschlecht massiert haben. Er bestreitet das.

Von Alexander Schneider
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Ein Physiotherapeut stand nun vor dem Amtsgericht Dresden, weil er eine jungen Patientin sexuell missbraucht haben soll. Der Mann bestreitet das.
Ein Physiotherapeut stand nun vor dem Amtsgericht Dresden, weil er eine jungen Patientin sexuell missbraucht haben soll. Der Mann bestreitet das. © Symbolbild: dpa

Dresden. Keiner der Prozessbeteiligten habe sich vorstellen können, dass sich die Tat so ereignet hat, wie es die heute 21-jährige Geschädigte behauptet. Und doch waren sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin am Ende der Beweisaufnahme überzeugt: Die Reaktionen der jungen Frau und die Berichte ihrer Freunde hätten keinen Raum für Zweifel gelassen.

Am Tattag im November 2019 soll ein 42-jähriger Physiotherapeut seine Patientin sexuell missbraucht haben. Die damals 19-Jährige habe auf dem Bauch gelegen, während der Therapeut sie behandelt habe. Er habe ihre Oberschenkel massiert und sei immer weiter nach oben gekommen. Schließlich habe er über einen längeren Zeitraum mit runden Bewegungen die Scheide gestreichelt. Die Frau habe sich überrumpelt gefühlt, sodass sie keine Gegenwehr habe leisten können. Dem Angeklagten wurde unter anderem „sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ vorgeworfen.

Der Therapeut – verheiratet, drei Kinder – hat die Vorwürfe als „vollkommen ausgeschlossen“ bestritten. Er berichtete von einer Behandlung in der Leistengegend, „schon sehr nah am Intimbereich“. Er habe versucht, Muskel zu mobilisieren und ihr auch Übungen gezeigt.

"Unter Schockstarre"

Die Geschädigte sagte mehrfach, sie habe „unter Schockstarre“ gestanden, als der Angeklagte ihr länger am Geschlecht gerieben habe: „Vielleicht eine Minute, vielleicht fünf, ich weiß es nicht.“ Sie habe es Freunden erzählt, weil sie selbst nicht habe glauben können, was ihr passiert sei. Erst neun Monate später habe sie sich durchgerungen, den Therapeuten anzuzeigen.

Ansonsten sprach die Studentin von einem normalen Verhältnis zu dem Therapeuten, außer dass er ihr angeboten habe, er könne ihr die Übungen auch bei ihr zu Hause zeigen. Das bestritt der Angeklagte ebenfalls. Das sei nur bei Patienten üblich, die nicht in der Lage seien, die Praxis aufzusuchen.

Mehrere ihrer Freunde berichteten, dass sich die junge Frau nach der Tat erheblich verändert habe. Sie habe keine Röcke mehr getragen, sich die Haare geschnitten, sei in Panik ausgebrochen, wenn sie Männer sah, die dem Angeklagten ähnelten, habe auch keine Freude mehr am Sex gehabt. Es seien typische Folgen nach einer solchen Sache, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für den Angeklagten.

Richterin Sandra Milde verurteilte den 42-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die sie zur Bewährung aussetzte. Von einer Geldauflage sah sie ab, denn der Angeklagte, Mitinhaber einer Gemeinschaftspraxis, sagte, derzeit habe er Corona-bedingt so gut wie keine Einnahmen. Das Urteil wird wohl nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert, seine Zweifel aber so gut wie nicht begründet. Für das Berufungsverfahren wird er sich mehr einfallen lassen müssen.

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