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Prozess in Dresden: Kann denn Liebe Sünde sein?

Eines muss man dieser Frau lassen: Sie ist hartnäckig. Seit Jahren verfolgt eine 41-Jährige einen Dresdner, in den sie sich angeblich verliebt hat.

Von Alexander Schneider
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Eine 41-Jährige aus Dresden verfolgt einen Mann seit Jahren mit Chatnachrichten und anderen Versuchen einer Kontaktaufnahme. Nun stand sie wieder einmal vor Gericht.
Eine 41-Jährige aus Dresden verfolgt einen Mann seit Jahren mit Chatnachrichten und anderen Versuchen einer Kontaktaufnahme. Nun stand sie wieder einmal vor Gericht. ©  Symbolfoto: Sebastian Schultz

Dresden. Sie ist inzwischen 41 Jahre alt und, es scheint, noch so verliebt wie vor rund sieben Jahren, als das Unheil seinen Lauf nahm. Auch nach mehreren Verfahren hat die Frau nicht davon abgelassen, den sechs Jahre jüngeren Mann, einen DJ, der im Hauptberuf Bibliothekar ist, immer wieder zu kontaktieren. Er ist nicht vor ihr sicher, wenn er auflegt und auch nicht in der städtischen Bibliothek.

Jetzt stand die in Tschechien geborene Kunstpädagogin, die auch als Altenpflegerin und Logopädin arbeitet, wieder vor dem Amtsgericht Dresden. Die Anklage wirft der Frau Nachstellung vor. Sie soll dem Geschädigten zwischen Silvester 2021 und Juni 2022 fünf SMS-Nachrichten geschickt und einmal elf großformatige Porträtgemälde, die den Geschädigten zeigten, an dessen Arbeitsplatz in Sichtweite platziert haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für diese Taten, Nachstellungen der eher harmloseren Art, wieder einen Strafbefehl gegen die Frau beantragt. Doch der zuständige Richter erließ ihn nicht. Er wollte sich einen eigenen Eindruck von der liebestollen Frau machen.

Doch die Zeit vergeht, der Richter ist jetzt Ruheständler, und nun musste sich seine Nachfolgerin mit der anstrengenden Dame befassen. Die Angeklagte, sie kam ohne Verteidiger, stellte zunächst mehrere Gemälde im Gerichtssaal auf, die wohl ihren Herzbuben darstellen sollten. „Tun Sie das weg“, sagte die Richterin. Immerhin. Als Verstärkung hatte die Angeklagte jedoch einen Rentner dabei, den sie angeblich aus der Bibliothek kannte, wo ihr Liebster arbeitet.

Redeschwall mit piepsiger Stimme

Der Mann meldete sich mehrfach zu Wort, um sich für die 41-Jährige starkzumachen. Er war nur schwer ruhigzustellen. Ähnlich herausfordernd war es, der Angeklagten zuzuhören. In einem Redeschwall mit piepsiger Kinderstimme sprach sie von ihrer Verliebtheit und wie sehr sie ihren Gefühlen ausgeliefert sei. Wie sie etwa aus Wut über ihre nicht erwiderte Liebe die Porträts malte, die sie dann in die Bibliothek schaffte, frei zum Mitnehmen. Wo hätte sie die Bilder sonst hinstellen sollen? Die habe sie ja nicht behalten wollen.

Auch über ihre frühere Verurteilung muss sie sich schrecklich geärgert haben – wieder ein Anlass für eine SMS. Sie habe dem Geschädigten nicht an den Po gefasst, echauffierte sie sich auch jetzt noch, eineinhalb Jahre nach dem ersten Urteil. Wegen Nachstellung und sexueller Belästigung, für ein Grapschen in Rosis Amüsierlokal, wo der Geschädigte DJ war, hatte sie eine Geldstrafe von 1.800 Euro erhalten. Offenbar war eine frühere Verhandlung in dieser Sache nicht erfolgreich. Das Verfahren war zwar gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden, doch sie hatte die Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro nicht gezahlt.

In der aktuellen Hauptverhandlung jedoch kam die Angeklagte besser davon. Das Gericht stellte die Sache ohne Auflagen ein. Die Vorwürfe waren im untersten Bereich und die Frau hatte ein gutes Argument: Der Geschädigte hätte ihre Nummer ja blockieren können, hatte sie gesagt. Hinzu kam, dass der Geschädigte als Zeuge nicht erschienen war, sich sein Strafverfolgungsinteresse also auch in Grenzen halten dürfte.