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Urteil in Dresden zum Messerangriff in der Neustadt

Das Tatmotiv blieb in einem Prozess um versuchten Totschlag in Dresden auch nach dem Geständnis des 31-jährigen Angeklagten unklar. Er hatte einem Kontrahenten die Kehle aufgeschlitzt.

Von Alexander Schneider
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Beschlossen und verkündet: Ein 31-jähriger Angeklagter wurde am Landgericht Dresden "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein versuchter Totschlag war dem Mann nicht nachzuweisen.
Beschlossen und verkündet: Ein 31-jähriger Angeklagter wurde am Landgericht Dresden "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein versuchter Totschlag war dem Mann nicht nachzuweisen. © Symbolfoto: Benno Löffler

Dresden. Ben Mohamed B. ist schnell dabei, wenn in der Neustadt Konflikte ausgetragen werden. Im März hat der Tunesier (31) bei einer mitternächtlichen Auseinandersetzung in der Alaunstraße seinem Landsmann Mansuri O. (23) aus Nordrhein-Westfalen die Kehle aufgeschlitzt. Danach fehlte von B. jede Spur.

Im Mai wurde der Gesuchte in der Notaufnahme einer Dresdner Klinik verhaftet, nachdem er dort mit schweren Schädelverletzungen eingeliefert worden war. Auch bei dieser Geschichte habe B. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft jedoch "den Angriff gestartet".

Ab November stand B. wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Dresden. Nun kam das Schwurgericht zu dem Ergebnis, dass B. seinem Gegner zwar tatsächlich die Kehle aufgeschlitzt hatte, er sein Opfer aber nicht habe töten wollen. Es habe eine – verbale wie tätliche – Auseinandersetzung zwischen anderen Mitgliedern zweier Gruppen gegeben, die eigentlich bereits beendet gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls in der Urteilsbegründung.

Drohungen im Gerichtssaal in Dresden

Doch dann habe B., der zuvor nicht mitgewirkt habe, dem 23-jährigen O. mit einer Rasierklinge oder einem anderen Gegenstand völlig unerwartet einen 13 Zentimeter langen Schnitt am Hals zu gefügt: "Eine massive Verletzung in einem hochsensiblen Bereich." Der Angeklagte habe aber seinen Angriff nicht fortgesetzt.

B. selbst hatte in der Verhandlung gesagt, er habe sich bedroht gefühlt, als O. auf ihn zugekommen sei.

Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre, Verteidiger Thomas Zeeh dreieinhalb Jahre Haft gefordert.

Im Prozess hatte der Zeuge O. dem Angeklagten mit dem Tode gedroht, sollte er eine milde Strafe erhalten. Daher wird jetzt gegen ihn ermittelt.