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Prozess in Dresden: Mit zwei Promille in die Mauer

Eine 58-jährige Ingenieurin hatte private Probleme – und setzte sich alkoholisiert ans Steuer ihres BMW X5. Dass das nicht gut gehen konnte, hat sie noch nicht verstanden.

Von Alexander Schneider
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Wein bis zum Abwinken und dann ans Steuer? Eine 58-Jährige aus Dresden behauptet, sie habe sich mit zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer noch fit gefühlt. Wenn da nur nicht das heruntergefallene Handy gewesen wäre. Das Gericht war milde mit ihr.
Wein bis zum Abwinken und dann ans Steuer? Eine 58-Jährige aus Dresden behauptet, sie habe sich mit zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer noch fit gefühlt. Wenn da nur nicht das heruntergefallene Handy gewesen wäre. Das Gericht war milde mit ihr. © Symbolfoto: Christin Klose/dpa

Dresden. Für die Angeklagte ging das alles sehr schnell – und als es zu spät war, dachte sie sich nur: "Fahr weiter, fahr weiter!" So beschrieb die 58-jährige Bauingenieurin ihre Schreckensnacht vom 11. März dieses Jahres. Im Prozess am Amtsgericht Dresden berichtete sie von "persönlichen und geschäftlichen Problemen", wegen derer sie an jenem verhängnisvollen Sonnabend bei einer guten Freundin gewesen sei.

Dort habe sie reichlich Wein getrunken und daher auch bei der Freundin übernachten wollen. Doch dann sei es zu "einem Streit oder zu Meinungsverschiedenheiten" gekommen, wie sie sagte. Sie habe ihre Schlüssel genommen und sei losgefahren.

So richtig spät war es noch nicht, denn um 20.20 Uhr kam die 58-Jährige am Steuer ihres BMW X5 in Höhe der Pillnitzer Landstraße 237 in einer Linkskurve von der Straße ab, nahm eine Warnbake und ein Verkehrsschild mit und krachte gegen eine Sandsteinmauer. Das war der beschriebene "Fahr-weiter"-Moment. Sie tat das auch und konnte knapp zwei Kilometer die Spur halten. Dann erst hielt sie an, angeblich aus freien Stücken.

Um 22.10 Uhr, knapp zwei Stunden später, stellten Ärzte eine stattliche Alkoholisierung von 1,97 Promille fest. Das ist ein Blutalkoholwert, bei dem sich ungeübte Trinker nicht mehr auf den Beinen halten können. Trunkenheit im Verkehr ist ab einem Wert von 1,1 Promille eine Straftat. Zum Unfallzeitpunkt dürfte die BMW-Fahrerin das Doppelte intus gehabt haben. Die Atemalkohol-Messung zuvor hatte laut Polizei auch einen Wert von 2,2 Promille ergeben.

Ungeübte Trinkerin?

Die Angeklagte beschrieb sich als jemanden, der selten und nur in Gesellschaft trinke. Sie hätte sich fit gefühlt und betonte, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil sie im Fußraum nach ihrem Handy gegriffen habe, das ihr heruntergefallen sei. So viel Offenheit ist sportlich und wurde mit einem milden Urteil belohnt.

Die Alkohol-Fahrerin hatte ihren Strafbefehl, eine Geldstrafe von 3.900 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, nicht akzeptiert. Im Gericht bedauerte sie den Unfall: "Es ist das Schlimmste, was mir widerfahren ist."

Weil an der Mauer kein Schaden feststellbar war, wie der Grundstückseigentümer als Zeuge aussagte, fiel der Gefährdungs-Vorwurf weg. Die nicht vorbestrafte und auch im Verkehr bislang nicht auffällige Viel-Fahrerin wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 3.300 Euro verurteilt.

Das Fahrverbot kürzte die Richterin auf nur noch sechs Monate, es war nun auch schon vollstreckt. Vor dem Gehen bekam die Angeklagte daher auch ihren Führerschein frisch aus der Akte wieder ausgehändigt. Frohe Weihnachten!