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Trennungskinder bekommen 2023 mehr Geld

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist raus. Davon profitieren Kinder und Unterhaltszahler. Auch das Kindergeld wirkt sich aus.

Von Stephanie Wesely
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Jedes vierte Kind wächst nur bei einem Elternteil auf.
Jedes vierte Kind wächst nur bei einem Elternteil auf. ©  Archivbild: dpa/Patrick Pleul

Wenn Eltern sich trennen, haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Zahlungspflichtigen und vom Alter des Kindes. Für 2023 wurden die Unterhaltsbeträge wieder angehoben, sodass Trennungskinder dann deutlich mehr Geld bekommen.

Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.

Etwa zehn Prozent mehr für die Kinder

So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (0 - 5 Jahre) monatlich um 41 Euro auf 437 Euro, in der zweiten Altersstufe (6 - 11 Jahre) um 47 Euro auf 502 Euro, in der dritten Altersstufe (12 - 17 Jahre) um 53 Euro auf 588 Euro und für volljährige Kinder um 59 Euro auf 628 Euro. Diese Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Das ist insgesamt eine Erhöhung um rund zehn Prozent, sagt Melanie Ulbrich, Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht.

Mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Unterhaltspflichtige müssen nicht ihr gesamtes Einkommen für den Unterhalt aufwenden. Ihnen bleibt ein Schonbetrag, der sogenannte Selbstbehalt. Dieser steigt um rund 18 Prozent auf 1.370 Euro für Erwerbstätige und um rund 17 Prozent auf 1.120 Euro für Nichterwerbstätige an.

"Eine Anhebung aufgrund von Inflation und Teuerung war notwendig", so Melanie Ulbrich. Kindesunterhalt und Selbstbehalt seien parallel angepasst worden, weil auch die Kosten der Unterhaltspflichtigen angestiegen sind. "Endlich wurde der Selbstbehalt nach drei Jahren angehoben. Das ist für Trennungseltern ein positives Signal und zeigt, dass man ihre Probleme sieht", sagt sie. Doch die Teuerungsrate sei schwer prognostizierbar und regional unterschiedlich.

Wohnkosten weiterhin "unrealistisch"

Im Selbstbehalt ist bereits ein Betrag für die Wohnkosten enthalten. Bisher wurden 430 Euro Warmmiete angesetzt, ab 2023 sind es pauschal 520 Euro. Der Interessenverband bezeichnet diesen Betrag weiterhin als unrealistisch. Er hatte mindestens 630 Euro gefordert, obwohl auch das für eine angemessene Wohnung, in der auch ein Kind zeitweise mit wohnen kann, reicht. Betroffene müssen höhere Wohnkosten für sich einklagen.

Kindergeld wirkt sich auf Unterhalt aus

Unterhaltspflichtige, die den Mindestunterhalt leisten können, dürfen vom Unterhaltsbetrag die Hälfte des staatlichen Kindergeldes abziehen. Der Interessenverband begrüßt die Anhebung des Kindergeldes auf mindestens 250 Euro im Monat, weil dadurch das Haushaltseinkommen der Trennungskinder und der Unterhaltspflichtigen steigt.

Wichtiges Signal für Familiengerichte

Die Festlegungen zum Kindesunterhalt des Oberlandesgerichtes Düsseldorf sind maßgebend für die anderen Familiengerichte. Sie schließen sich meist den Unterhaltsbeträgen an. Auch Sachsen hat die Werte bisher immer übernommen. Ob es 2023 ebenso ist, will das Oberlandesgericht Dresden noch vor Weihnachten verkünden. Jedes vierte Kind wächst nur bei einem Elternteil auf und bekommt Unterhalt.