Merken

Tierbestattung im eigenen Garten

Wenn das liebgewonnene Haustier stirbt, darf es dann einfach im Garten begraben werden?

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
© Foto: Adobe Stock

Welche Haustiere darf man unter welchen Voraussetzungen eigentlich im eigenen Garten begraben? Um ganz sicher zu gehen, kann man sich bei der Gemeinde oder dem Veterinäramt erkundigen, welche Regelungen gelten. Einige Grundsätze gibt es aber: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden. Das Grundstück dafür darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, ebenso nicht in der Nähe öffentlicher Wege. Das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Natürlich ist ein ausreichender Abstand zum Nachbarn empfehlenswert. Je nach Gemeinde und Bundesland sind gewisse Größen und Gewichte der Tiere von der Bestattung im eigenen Garten ausgenommen. Das Vergraben auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist verboten.

Eine zweite Möglichkeit das geliebte Haustier zu bestatten ist der Tierfriedhof Dresden in Stetzsch unmittelbar neben dem Tierheim. Der Heidefriedhof in Dresden hat eine gemeinsame Beisetzungsmöglichkeit für Mensch und Tier geschaffen, das Grabfeld befindet sich direkt beim „Teich der Erinnerung“ auf dem Heidefriedhof. Das kleine Gebiet ist räumlich abgegrenzt und ermöglicht es, Mensch und Tier gemeinsam zu beerdigen. Allerdings ist in diesem Fall ausschließlich eine Urnenbestattung möglich. Genaue Informationen dazu gibt es bei der Friedhofsverwaltung des Heidefriedhofes in Dresden.

© DDV Media

Disclaimer: Dieser Artikel wurde von DDV Media erstellt. Er ist kein reguläres Angebot von Sächsische.de und fällt nicht unter die Verantwortung der Redaktion.

*Affiliate-Link