Döbeln
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Gefälschte E-Mails von Arbeitsagentur

Das Amt warnt Unternehmer vor dem Spam. Kurzarbeitergeld kann nur vom Arbeitgeber angezeigt werden - nicht auf Anfrage der Agentur.

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Symbolbild © Lars Halbauer

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen E-Mail. Wie das Amt am Donnerstag mitteilt, erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse E-Mails, die unter der E-Mailadresse [email protected] versandt werden. 

In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Laut Bundesagentur für Arbeit wollen die Absender somit an persönliche Kundendaten gelangen. In der E-Mail ist beim Absender jedoch keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

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Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit:

  • Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die E-Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
  • Die BA ist nicht Absender dieser E-Mail.
  • Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800/4555520.

Kurzarbeitergeld könne nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Weitere aktuelle Informationen sind hier zu finden: www.arbeitsagentur.de/sachsen 

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