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Hälfte von Sachsens Grundsteuererklärungen fehlt

Trotz Fristverlängerung haben viele Immobilienbesitzer die Grundsteuer-Unterlagen noch nicht abgegeben – das kann teuer werden. Ist eine weitere Verschiebung in Sicht?

Von Gunnar Saft
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Nur etwa noch sechs Wochen bleiben säumigen Immobilien- und Grundstücksbesitzern in Sachsen, um die angeforderten Unterlagen einzureichen. Tun sie es nicht, drohen Verspätungszuschläge und ein Zwangsgeld.
Nur etwa noch sechs Wochen bleiben säumigen Immobilien- und Grundstücksbesitzern in Sachsen, um die angeforderten Unterlagen einzureichen. Tun sie es nicht, drohen Verspätungszuschläge und ein Zwangsgeld. © Claudia Hübschmann

Dresden. In Sachsen drohen weiterhin Verzögerungen bei der von der Bundesregierung angestrebten Grundsteuerreform. Obwohl die Frist zur Abgabe der Unterlagen mittlerweile vom 31. Oktober dieses Jahres auf den 31. Januar 2023 verlängert wurde, hat etwa die Hälfte der betroffenen Grundstücks- und Immobilienbesitzer im Freistaat die erforderlichen Unterlagen immer noch nicht eingereicht.

Laut dem sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) sind bis zum Stichtag 18. Dezember erst 46,8 Prozent der erwarteten Erklärungen bei den dafür zuständigen Finanzämtern angekommen. Abgabepflichtig sind im Freistaat Sachsen die Eigentümer von rund zwei Millionen Grundstücken und Immobilien.

„Mit der Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende Januar wurde den Bürgern sowie Unternehmen zusätzliche Zeit verschafft. Ich kann nur jedem empfehlen, die Abgabe nicht auf die lange Bank zu schieben, denn die Erklärung muss auf jeden Fall gemacht werden“, erklärte der Minister auf Anfrage und verwies darauf, dass es wichtige Gründe dafür gibt, Verzögerungen unbedingt zu vermeiden. „Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass die Grundsteuerreform pünktlich zu Beginn des Jahres 2025 umgesetzt ist. Die sächsischen Kommunen sind dringend auf die Steuereinnahmen angewiesen, um weiter Schulen, Straßen oder Kultureinrichtungen finanzieren zu können.“

Grundsteuer in Sachsen: Keine neue Fristverlängerung

Für die kommenden Wochen hofft das Finanzministerium nun auf spürbare Fortschritte bei der Abgabe der Erklärungen. Hilfe für das Ausfüllen der Unterlagen gebe es unter anderem auf der Internetseite www.grundsteuer.sachsen.de und auf dem Grundsteuerportal Sachsen. Bei Letzterem könnten viele der für die Erklärung notwendigen Informationen – beispielsweise die amtliche Fläche, der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl – kostenfrei abgerufen werden. Außerdem seien dort Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Abgabe über das ELSTER-Portal veröffentlicht.

Für eine vereinfachte Erklärung stehe Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, von Eigentumswohnungen und von unbebauten Grundstücken zudem das Internet-Portal www.grundsteuer-fuer-privateigentum.de zur Verfügung. Bürger könnten sich auch telefonisch an eine der Grundsteuer-Hotlines oder persönlich im Rahmen der Grundsteuersprechstunden an ihr Finanzamt wenden.

Eine erneute Fristverlängerung, so wird gewarnt, werde es nicht geben. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe gelte dasselbe wie bei anderen Steuererklärungen: Das Finanzamt könne einen Verspätungszuschlag und ein Zwangsgeld festsetzen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen.