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Sachsen trödeln mit Abgabe der Grundsteuer-Erklärung

Eine große Mehrheit der Immobilieneigentümer in Sachsen hat die verlangte Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Eine Verlängerung der Frist schließt der Finanzminister jedoch kategorisch aus.

Von Gunnar Saft
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Nur ein Bruchteil der rund zwei Millionen Anträge, die für die Grundsteuer eingereicht werden müssen, sind bislang in Sachsen abgegeben worden.
Nur ein Bruchteil der rund zwei Millionen Anträge, die für die Grundsteuer eingereicht werden müssen, sind bislang in Sachsen abgegeben worden. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden. In Sachsen drohen Verzögerungen bei der von der Bundesregierung angestrebten Grundsteuerreform. Wenige Wochen vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefrist Ende Oktober hat nur etwa ein Sechstel der betroffenen Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Freistaat die vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Darüber informierte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) nach einer Anfrage von Sächsische.de.

Seit dem Beginn der Einreichungsfrist am 1. Juli dieses Jahres lagen demnach bis zum Stichtag 8. September lediglich rund 280.000 Erklärungen vor. Das entspricht etwa 15 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen. Abgabepflichtig sind in Sachsen die Eigentümer von rund zwei Millionen Grundstücken und Immobilien.

Besorgt gibt sich Hartmut Vorjohann noch nicht. „Grundsätzlich schwimmt Sachsen im Ländervergleich hier gleichauf. Fakt ist auch, und da spreche ich aus eigener Erfahrung: Als eher lästig empfundene Dinge schiebt man gern etwas vor sich her und macht es sprichwörtlich auf den letzten Drücker.“

Eine Verlängerung der Abgabefrist schließt er allerdings kategorisch aus. „Das ist nicht geplant. In den allermeisten Fällen ist die viermonatige Erklärungsfrist, die am 31. Oktober 2022 endet, ausreichend. In die Berechnung der Grundsteuer fließen nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter ein.“

Grundsteuererklärung: Hilfe auf Info-Portalen und per Telefon-Hotlines

Eine pauschale Verlängerung der Erklärungsfrist sei auch deshalb nicht möglich, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 strenge zeitliche Vorgaben aufgestellt hat. Danach darf die Grundsteuer nur noch bis einschließlich 2024 auf Basis der bisherigen Werte erhoben werden.

Sachsen liegt bei den Abgaben knapp unter dem Bundestrend: Wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin mitteilte, seien bislang erst knapp 18 Prozent der Erklärungen abgegeben worden. 6,2 Millionen Formulare seien online ausgefüllt worden, rund 584.000 Erklärungen seien in Papierform eingegangen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sei jedoch offen für eine mögliche Fristverlängerung, um den Immobilienbesitzern mehr Zeit zu geben. Zuständig seien aber die Länder. Falls es zu einer Verlängerung kommen sollte, wäre es wünschenswert, dass sich die Länder auf eine "gemeinsame Frist" einigen würden, sagte die Sprecherin.

Bis dahin müssen alle sogenannten wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet und durch die Kommunen die Hebesätze festgelegt sowie Grundsteuerbescheide mit dem konkreten Zahlbetrag verschickt werden. „Das alles kann nur umgesetzt werden, wenn die Erklärungen rechtzeitig bei den Finanzämtern eingehen.“

Die Abgabe der Erklärungen erfolgt auf Wunsch des Gesetzgebers vor allem digital. Das Einreichen schriftlicher Unterlagen ist zwar möglich, soll aber die Ausnahme bleiben. Der größte Teil der bisherigen Erklärungen wurde dann auch über das Elster-Internetportal oder entsprechende Schnittstellen von Drittanbietern elektronisch ausgefüllt, so das Finanzministerium.

Am häufigsten komme es dabei zu Nachfragen zu Bodenrichtwerten, Ertragsmesszahlen, Flurstücksnummern oder zu Immobilien mit mehreren Eigentümern. Hilfe gebe es durch die Finanzämter, die spezielle Sprechstunden anbieten, sowie über Telefon-Hotlines und Info-Portale zur Grundsteuererklärung im Internet.