Leben und Stil
Merken

So machen Sie Wertsachen zu Geld

Pfandkredite bringen schnelles Geld. Doch lange Laufzeiten können teuer werden. Was sie beachten sollten.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Prüft den Wert eines Pfands sehr genau: der Pfandleiher.
Prüft den Wert eines Pfands sehr genau: der Pfandleiher. © Uwe Anspach/dpa

Wenn das Smartphone oder der Kühlschrank kaputtgehen, braucht man schnell Ersatz. Reicht das Geld nicht, ist ein Pfandkredit eine Option. Dabei geht man mit einem werthaltigen Gegenstand zu einem Pfandleihhaus, hinterlegt ihn als Sicherheit und erhält eine Kreditsumme. „Kunden haben im Anschluss vier Monate Zeit, das Pfand auszulösen“, erklärt Wolfgang Schedl vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes. Das heißt: Sie bekommen ihre Wertsache wieder, wenn sie die Kreditsumme nebst Zinsen und Gebühren zurückgezahlt haben. Die Laufzeit lässt sich verlängern, auch mehrfach.

Beleihen lassen sich viele Dinge. „Zum Beispiel Goldmünzen, Edelsteine, Smartphones, Kunstwerke, Schmuck oder etwa Kraftfahrzeuge“, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen.

Was für einen Pfandkredit spricht: Der Vorgang ist unbürokratisch. Nachweise über Einkommen oder Vermögen muss man nicht vorlegen. Auch eine Bonitätsprüfung findet laut Schedl nicht statt. Denn beim Pfandkredit besteht die Besonderheit, dass der Kreditnehmer nicht persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren haftet.

Wie hoch Zinsen und Gebühren ausfallen, legt mitunter die Pfandleiherverordnung fest. Die Zinsen liegen monatlich bei einem Prozent des Darlehensbetrags. Die Gebühren betragen bei einem Kreditbetrag bis 300 Euro zwischen 1 und 6,50 Euro. Ab einem Kreditbetrag von 300 Euro können Pfandleihhäuser und Kunden die Gebühren frei vereinbaren. „Meist betragen sie 2 bis 3,5 Prozent“, sagt Helena Klinger. Kunden sollten daher die Angebote mehrerer Pfandleihhäuser vergleichen und dabei die Bedingungen sorgfältig lesen.

Kreditsumme immer unter dem eigentlichen Wert

Bei der Höhe des Darlehens muss das Pfandleihhaus immer auch einen Sicherheitsabschlag einkalkulieren. Kunden bekommen also nie den tatsächlichen Wert ihres Pfands als Kredit, sondern immer etwas weniger. Denn wenn sie das Pfand nicht auslösen, obliegt es dem Pfandleiher, den Gegenstand in einer öffentlichen Versteigerung zu verkaufen. Das Risiko, dass das Pfand dabei nicht den Wert des gewährten Kredits einspielt, liegt bei ihm. „In über 90 Prozent der Fälle lösen Kunden aber ihre Wertgegenstände wieder aus“, so Schedl.

Über den Pfandkredit schließen beide Seiten einen Pfandvertrag. Dafür müssen Kunden ein Ausweispapier, zum Beispiel den Personalausweis, vorlegen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, gibt es Geld und der Wertgegenstand wird als Sicherheit im Pfandleihhaus hinterlegt. Eigentümer des Pfands bleibt trotzdem der Kunde. Wenn er nicht in dem vereinbarten Zeitraum erscheint, um den Gegenstand auszulösen, kann der Pfandkreditgeber nicht tun, was er will. Das weitere Prozedere ist in der Pfandleiherverordnung geregelt.

Pfandkreditgeber sind demnach verpflichtet, das Pfand innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Auslösefrist in eine Versteigerung zu geben. Eine solche Auktion darf nur von einem Gerichtsvollzieher oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt werden. Ist der Erlös niedriger als die Höhe des Pfandkredits zuzüglich Zinsen und sonstigen Kosten, geht der Verlust zulasten des Pfandkreditbetriebs. Ein Mehrerlös gehört wiederum dem Kunden, der den Betrag gegen Vorlage des Originalpfandscheins in Empfang nehmen kann. Das ist innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Auktion erfolgt ist, möglich. Unterlässt der Kunde das, geht der Mehrerlös an den Staat. (dpa)