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Wegen Grundsteuer: Hunderttausenden Sachsen drohen Geldstrafen

Wer seine Grundsteuererklärung verpasst hat, bekommt bald Post vom Finanzamt. Danach kann es richtig teuer werden.

Von Gunnar Saft
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Wer in Sachsen eine Immobilie oder ein Grundstück besitzt, musste bis Ende Januar eine umfangreiche Erklärung ans Finanzamt senden, damit dort die ab 2025 fällige neue Grundsteuer berechnet werden kann. Allen Säumigen droht nun Ärger.
Wer in Sachsen eine Immobilie oder ein Grundstück besitzt, musste bis Ende Januar eine umfangreiche Erklärung ans Finanzamt senden, damit dort die ab 2025 fällige neue Grundsteuer berechnet werden kann. Allen Säumigen droht nun Ärger. ©  dpa/Jan Woitas

Spätestens seit September vergangenen Jahres war klar, für alle Sachsen mit Grund- und Immobilienbesitz wird es sehr knapp. Denn die detaillierten Erklärungen, die ihnen seitdem von den Finanzämtern abgefordert werden, damit diese ab 2025 für alle Eigentümer eine neue Grundsteuer in Rechnung stellen können, machten etlichen Betroffenen arg zu schaffen.

Das Dilemma: Obwohl der Abgabetermin von Ende Oktober 2022 noch einmal bis zum 31. Januar 2023 verlängert wurde, reichte es nicht. Bis heute fehlen im Freistaat mehr als 500.000 Erklärungen. Und für diejenigen, die ihre noch nicht eingereicht haben, wird es nun problematisch, denn allen Säumigen drohen ab sofort Konsequenzen. Auf Anfrage von Sächsische.de informierte Sachsens Finanzministerium am Mittwoch über das weitere Vorgehen in diesen Fällen. Wie bereits angekündigt, würden zunächst „alle, die ihre Erklärungspflicht bisher nicht erfüllt haben, eine Erinnerung“ erhalten, heißt es. Diese schriftliche Mahnung soll die Betroffenen voraussichtlich in den nächsten Wochen erreichen.

Mahnung schützt nicht vor Strafe

Wichtig: Vor einer späteren Strafe schützt dies nicht zwingend. „Unabhängig von einer Erinnerung an die Abgabe der Feststellungserklärung kann bei unentschuldigter verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dazu bedarf es keiner Mahnung. Der Verspätungszuschlag wird nicht sofort mit der schriftlichen Erinnerung festgesetzt“, erklärt eine Sprecherin.

Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Ob er den säumigen Bürgern in Rechnung gestellt wird, entscheidet das jeweils zuständige Finanzamt nach eigenem Ermessen. Sollte es sich für eine Geldstrafe entscheiden, wird der Verspätungszuschlag später direkt mit der sogenannten Grundsteuerwertfeststellung oder zumindest zeitnah dazu eingefordert. Die mehrmalige Erhebung eines Verspätungszuschlages für verspätet oder gar nicht abgegebene Erklärungen ist nicht vorgesehen.

Das bedeutet aber nicht, dass danach kein weiterer Ärger droht, im Gegenteil. Falls die Grundsteuererklärung weiterhin nicht wie vorgeschrieben beim Finanzamt abgegeben wird, kann es für die Durchsetzung der Abgabepflicht zu Zwangsgeldverfahren kommen, teilt das Finanzministerium mit. Und Zwangsgelder, deren Höhe sich von einigen Hundert Euro auf theoretisch bis zu maximal 25.000 Euro belaufen können, dürfen wiederholt angewendet werden.

Bei Zwangsschätzung höhere Steuer

In den Fällen droht es also richtig teuer zu werden. Nicht zuletzt kann das Finanzamt dann noch zu einem weiteren Druckmittel greifen: der Zwangsschätzung. Dabei dürfen die Ämter bei der Festlegung der künftigen Grundsteuer „auch von einem für den Erklärungspflichtigen ungünstigen Sachverhalt ausgehen“, so das Ministerium. „Etwaige Unsicherheiten gehen damit bei der Schätzung zu Lasten des Eigentümers.“

Das bedeutet, die neue Steuer dürfte hier deutlich höher liegen als bei der Abgabe einer persönlichen Grundsteuererklärung, zu der jeder Immobilienbesitzer auch nach einer Zwangsschätzung weiterhin verpflichtet bleibt. Wichtiger Hinweis des Ministeriums: Zu Zwangsgeldverfahren bzw. Schätzungen kann es jederzeit kommen, sobald der in der schriftlichen Mahnung genannte Termin verstrichen ist.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU), der seit Monaten zur pünktlichen Abgabe der Grundsteuererklärungen gedrängt hatte, schaut derweil aber erst einmal in eine andere Richtung. „Mein Dank geht an alle, die ihre Erklärungspflicht pünktlich erfüllt haben. Mir ist bewusst, dass die Erklärungsabgabe so manchen viel Zeit und Mühe gekostet hat.“ Außerdem, so freut er sich, hätten viele Bürger zum ersten Mal eine Steuererklärung elektronisch abgegeben. Möglicherweise ist das ja ein kleiner Fingerzeig für alle Säumigen, auf welchem Weg man das Problem schnell noch lösen kann.