Es gibt Situationen im Leben, in denen manche Menschen keinen anderen Ausweg sehen als den Selbstmord. Wer sie dabei unterstützte, machte sich in Deutschland strafbar – bis zum Februar 2020. Da erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer „geschäftsmäßigen Beihilfe“ für nichtig. Nun hat die Sächsische Landesärztekammer das Verbot auch aus ihrer Berufsordnung gestrichen. Was das für die Praxis bedeutet, erklärt der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, im Gespräch mit der Sächsischen Zeitung.
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