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Sachsen: Ersatzkassen bieten künftig Übergangspflege in Kliniken an

Wenn Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt weder häusliche noch Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können, soll es nun in Sachsen eine weitere Pflegemöglichkeit geben.

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Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. © Symbolfoto: Tom Weller/dpa

Dresden. Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt sollen Patientinnen und Patienten in Sachsen in Zukunft eine Übergangspflege in Anspruch nehmen können. Darauf haben sich die Ersatzkassen und die Krankenhausgesellschaft geeinigt, wie der Verband der Ersatzkassen am Dienstag in Dresden mitteilte.

Die Leistung soll demnach in Anspruch genommen werden können, wenn eine Pflege zuhause oder eine Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt nicht sichergestellt werden kann. Patientinnen und Patienten würden dann für bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt und behandelt. Dies umfasse unter anderem die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie das Entlassmanagement, hieß es. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Verband der Ersatzkassen vertritt die Interessen von Krankenkassen. Diese zählen gemeinsam rund 28 Millionen Versicherte in Deutschland, davon 769.000 Sächsinnen und Sachsen. (dpa)