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Pflegegrad-Gutachter kommen wieder nach Hause

Seit Monaten gab es wegen Corona nur telefonische Begutachtungen. Das ändert sich ab Donnerstag.

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Die Begutachtung für einen Pflegegrad erfolgt normalerweise immer vor Ort - zuletzt waren die Hausbesuche aber ausgesetzt.
Die Begutachtung für einen Pflegegrad erfolgt normalerweise immer vor Ort - zuletzt waren die Hausbesuche aber ausgesetzt. © dpa/Christin Klose

Von Tom Nebe

Für die Ermittlung des Pflegegrads kommen Gutachter ab Oktober in aller Regel wieder persönlich zu den Pflegebedürftigen. Das erklärt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Die Hausbesuche waren wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt, stattdessen wurden telefonische Interviews geführt. Doch Corona ist ja nicht vorbei. Was müssen Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen? Ein Überblick.

Gibt es Ausnahmefälle aufgrund des Infektionsgeschehens?

Ab Oktober finden die Begutachtungen zwar in aller Regel wieder in Form einer persönlichen Untersuchung zu Hause beim Pflegebedürftigen statt. Aber, so stellt MDS-Geschäftsführer Peter Pick klar, bei besonderen Risikogefährdungen können sie weiterhin per Telefoninterview erfolgen. Dies sei vorläufig bis Ende März 2021 möglich und kommt zum Beispiel infrage, wenn eine Begutachtung in einem Corona-Hotspot erfolgen soll oder die Person, deren Pflegegrad ermittelt werden soll, unter Quarantäne steht.

Wird es Einschränkungen durch Hygienemaßnahmen geben?

Pick verweist auf ein umfassendes Hygienekonzept. Gutachter klären demnach vor einem Hausbesuch ab, ob ein besonderes Risiko vorliegt, und befolgen vor Ort unter anderem die gängigen Regeln im Umgang mit Corona: Abstand, Mund-Nasen-Schutz und regelmäßiges Händewaschen sowie Lüften des Raums.

Verliefen die Telefongespräche bislang problemlos?

Nach Darstellung des MDS schon. Die Zahl der Eingaben und Widersprüche habe sich in den vergangenen Monaten nicht verändert, erklärt Pick. Das strukturierte Telefoninterview habe in der akuten Pandemiesituation gut funktioniert.

Es sei darum gegangen, Menschen mit erheblichem Risiko für eine schwere Sars-CoV-2-Infektion vor Ansteckung zu schützen und ihnen dennoch zeitnah den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Bestimmte Tipps, etwa zur Verbesserung des Wohnumfelds, seien per Telefon aber nur begrenzt möglich.

Was gilt es bei den Gesprächen zu beachten?

Ob Vor-Ort-Besuch oder Telefonat: Pflegebedürftige sollten bei dem Termin möglichst nicht alleine sein, sondern Pflegepersonen oder Angehörige dabei haben. Dazu raten Verbraucherschützer. Diese können die Einschränkungen oft klarer schildern als die Betroffenen, das gilt besonders, wenn die Pflegebedürftigen geistige Einschränkungen haben. Wichtig ist, in dem Gespräch die Situation nicht unnötig schön zu reden, sondern klar zu benennen, was jemand noch alleine schafft und was nicht mehr. Laut dem Hygienekonzept des Medizinischen Dienstes soll nach Möglichkeit neben der versicherten Person nur ein weiterer Teilnehmer während der Begutachtung anwesend sein.

Wie läuft der Weg zum Pflegegrad?

Den Antrag stellt man telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Diese schickt Unterlagen und schlägt einen Termin zur Begutachtung vor. Nach diesem Gespräch kommt der Bescheid über den Pflegegrad. Dieser entscheidet dann darüber, welche Geld- und Sachleistungen Pflegebedürftigen zustehen. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen. (dpa)