SZ + Leben und Stil
Merken

Wenn der Lärm des Nachbarn nervt

Windspiele, Bauarbeiten und krähende Fasane: Wie man sich wehren kann, erklärten Rechtsexperten beim SZ-Telefonforum.

 7 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Wenn Nachbarn nerven, ist das manchmal echt zum Haare raufen.
Wenn Nachbarn nerven, ist das manchmal echt zum Haare raufen. © 123.rf

Krach und unangenehme Gerüche vom Nachbargrundstück sind häufig Grund für Streit am Gartenzaun. Peter Ohm, Claus Bischoff und Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer haben beim Telefonforum die Rechtslage erklärt. Hier ihre Antworten auf die wichtigsten Leserfragen.

Die Nachbarn haben sich fast an der Grenze einen Sitzplatz eingerichtet. Sie hören dort laut Musik und gucken über unser Grundstück hinweg Richtung Feld. Müssen wir das dulden?

Gegen die laute Musik haben Sie einen Unterlassungsanspruch, insbesondere, wenn sie während der Nachtruhe ab 22 Uhr erschallt. Gegen den Sitzplatz selbst werden Sie wenig unternehmen können. Sie könnten auf Ihrem Grundstück an der Grenze einen Sichtschutzzaun setzen. Dann wäre den Nachbarn der Blick auf Ihr Grundstück, aber auch Richtung Feld versperrt. Da das wohl nicht im Sinne des Nachbarn ist, zeigt er sich vielleicht gesprächsbereit und sucht einen Standort für seinen Sitzplatz, mit dem Sie beide gut leben können.

Ihre Angebote werden geladen...