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Bundespolizei erwischt Diebe und Betrüger

Die Beamten fanden die Täter in Görlitz und in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf. Obwohl zwei Haftbefehle vorlagen, musste niemand ins Gefängnis.

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Symbolbild © Friso Gentsch/dpa

Bundespolizisten haben am Dienstagmorgen gegen 8.30 Uhr einen Dieb und einen Betrüger erwischt.

Sie kontrollierten die beiden polnischen Bürger, als diese über die Görlitzer Stadtbrücke ins polnische Zgorzelec laufen wollten. Die Ordnungshüter bemerkten dabei zunächst, dass die Justiz nach dem älteren der beiden suchte. Auf den 51-Jährigen hatte schließlich die Staatsanwaltschaft Leipzig einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt, teilt Bundespolizei-Sprecher Michael Engler mit. Demnach war eine vom Amtsgericht Leipzig wegen Erschleichens von Leistungen angeordnete Geldstrafe bis gestern offengeblieben. Der Verurteilte zahlte anschließend im Bundespolizeirevier die fälligen 225 Euro und entging damit einer Gefängnisstrafe.

Sein Begleiter war ebenfalls in die Diensträume mitgenommen worden, allerdings aus einem anderen Grund. Gegen den 35-Jährigen bestand der Verdacht des Diebstahls. In seinem Rucksack waren unter anderem ein Notebook, ein Tablet, zwei Fotokameras, mehrere Speichersticks sowie eine Powerbank gefunden worden. Eine glaubhafte Erklärung, woher er die Dinge habe, hatte der Verdächtige laut Engler nicht. Nach Sicherstellung der offensichtlich gestohlenen Rechner- und Fototechnik wurde er entlassen. Eine Spur führte noch am Nachmittag vom Diebesgut hin zu einer Frau aus Görlitz. Diese hatte den Verlust der aufgezählten Gegenstände bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt. Das Polizeirevier Görlitz hat inzwischen entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Gesuchte Ganovin zahlt Geldstrafe

Eine 51-jährige littauische Diebin wurde am Dienstagabend von der Bundespolizei erwischt. Wie Engler mitteilt, hielten die Beamten die Frau in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf an. Dabei wurde sie mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein konfrontiert. Diesem Haftbefehl lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Laufen wegen Diebstahls zugrunde. Die Frau zog daraufhin kurzerhand ihr Portemonnaie aus der Tasche und zahlte an Ort und Stelle 470 Euro. Anschließend reiste sie weiter. (SZ)

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