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Cannabis-Amnestie: Görlitzer Staatsanwälte müssen tausende Altfälle prüfen

Schon bevor die Legalisierung unterschrieben war, fingen Beamte mit der Arbeit an, die sonst kaum zu schaffen gewesen wäre. Ein Mammut-Projekt.

Von Marc Hörcher
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Irene Schott, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Görlitz, hat gemeinsam mit ihren Kollegen 7.000 Altfälle durchgeschaut.
Irene Schott, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Görlitz, hat gemeinsam mit ihren Kollegen 7.000 Altfälle durchgeschaut. © Martin Schneider

Bis Anfang nächster Woche werden Oberstaatsanwältin Irene Schott und ihre Kollegen es geschafft haben. Und vermutlich auch geschafft sein. Akten über Akten haben sie gewälzt. Insgesamt 3.000 Altfälle, in denen eigentlich längst ein Urteil gefällt war, haben sie durchgeschaut, um zu prüfen, ob diese nach dem Cannabis-Gesetz neu zu beurteilen sind. Amnestie heißt das Zauberwort - also der nachträgliche Freispruch für Täterinnen und Täter, die Cannabis besessen oder erworben haben. Nach der Teil-Legalisierung, die Anfang April in Kraft getreten ist, ist das erlaubt - oder juristisch korrekt sollte man vielleicht eher sagen: nicht mehr verboten und damit straffrei.

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