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Amnestie für Görlitzer Gefangene

Weihnachten macht es möglich, einige Häftlinge dürfen eher raus. Allerdings stehen sie dann noch unter Bewährung.

Von Matthias Klaus
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Die Türen gehen vorzeitig auf (hier ein Symbolbild) auch für Insassen der Justizvollzugsanstalt Görlitz
Die Türen gehen vorzeitig auf (hier ein Symbolbild) auch für Insassen der Justizvollzugsanstalt Görlitz © Sebastian Schultz

Seit dem 23. November wurden vier Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Görlitz vorzeitig entlassen. Aus der JVA Bautzen waren es inzwischen zwölf. "Es kann sein, dass sich die Zahl der Entlassungen in der nächsten Zeit noch erhöht", sagt Jörg Herold, Sprecher des Justizministeriums Sachsen.

Das Ganze ist Teil der sogenannten Weihnachtsamnestie. Demnach können Gefangene, deren Entlassungszeitraum zwischen dem 23. November und dem 6. Januar liegt, vorzeitig die JVA verlassen - allerdings unter bestimmten Umständen. Entschieden wird über die vorzeitige Entlassung vom Gericht. Manche Gefangene haben bereits zwei Drittel der Strafe abgesessen, andere nur die Hälfte. Bei sehr kurzen Freiheitsstrafen kommt die vorzeitige Entlassung nicht infrage, ebenso nicht bei den "Ersatzfreiheitsstrafen". Dabei handelt es sich um Gefängnisaufenthalte, weil der Betroffene eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, sondern deswegen in Haft kam. Pro Tag in der JVA wird dann ein Teil der Summe gestrichen.

Keine vorzeitige Entlassung bei Geldstrafen

Ganz in Sicherheit wiegen können sich die Entlassenen im Rahmen der Weihnachtsamnestie aber nicht. Denn die restlichen Tage gelten dann als Bewährung. Das heißt: Wenn etwas vorfällt, ist die Rückkehr ins Gefängnis möglich.

In Bautzen und Görlitz zusammen sitzen derzeit etwa 560 Insassen ein. In Görlitz liegt der Ausländeranteil bei fast 60 Prozent, in Bautzen bei knapp 30. Neuankömmlinge müssen sich einem Coronatest unterziehen. Bis zum Vorliegen eines zweiten negativen Covid-19-Tests werden sie auf der Zugangsstation isoliert untergebracht.

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