Der erste Schritt auf dem Weg zur Neubesetzung der Bürgermeisterposten in 207 sächsischen Gemeinden, in denen die Legislaturperiode in Kürze ausläuft, ist getan. Bis zum 7. April konnten Wahlvorschläge eingereicht werden. Einzelkandidaten mussten die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften vorweisen. Parteien und Wählervereinigungen brauchten das nicht. Anfang dieser Woche tagten dann die Wahlvorstände. Die SZ gibt einen Überblick, welche Kandidaten in den Gemeinden des Neißelandes für die Wahl am 12. Juni zugelassen sind.
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