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Polizei verhaftet Männer und stellt Gewehre sicher

Die Vorfälle trugen sich in Görlitz und Bad Muskau zu. Dabei klickten insgesamt dreimal die Handschellen und ein Teenager landete im Gefängnis.

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Symbolbild © Paul Glaser (Symbolfoto)

Ein 41-Jähriger aus Döbern sowie ein 58-Jähriger aus Merseburg wurden am Sonnabend jeweils bei einer Polizeikontrolle mit einem verbotenen Luftgewehr entdeckt.

Die beiden Männer hatten die Gewehre in Polen gekauft und anschließend nach Deutschland mitgenommen, nur fehlte in beiden Fällen das erforderliche Prüfzeichen. Die Waffen landeten in der Asservatenkammer, teilt Michael Engler, Sprecher der Bundespolizei Ludwigsdorf, mit. Der unüberlegte Kauf hat nun möglicherweise Konsequenzen. Die Polizei ermittelt gegen beide wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Beamte vollstrecken drei Haftbefehle

Bundespolizisten haben am vergangenen Wochenende in Görlitz drei Männer festgenommen, gegen die jeweils ein Haftbefehl vorlag.

Wie Engler mitteilt, trafen die Beamten zunächst in der Nacht zum Sonnabend auf der Jakobstraße auf einen Jugendlichen aus Syrien. Der in der Neißestadt lebende 15-Jährige galt zu diesem Zeitpunkt als vermisst. Als sie den Fall überprüften, stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Görlitz erst ein paar Stunden vor der Ergreifung einen Haftbefehl auf den Ausreißer ausgestellt hatte. "Das Einhalten von Bewährungsauflagen im Zusammenhang mit einer Jugendstrafe hatten ihn bislang scheinbar nicht interessiert. Damit dürfte nun vorerst Schluss sein", sagt Engler. Nach der Übergabe an das Polizeirevier Görlitz und einem Zwischenstopp beim Ermittlungsrichter sitzt der Syrer nun hinter Gittern.

Einem Gefängnisaufenthalt geradeso entgangen ist dagegen ein Marokkaner. Der 55-Jährige war am Sonntagmittag als Beifahrer in einem Berliner Auto über die Görlitzer Stadtbrücke eingereist. Als die Beamten seinen Ausweis überprüften, bemerkten sie, dass der Mann noch eine Geldstrafe zu begleichen hatte. 3.000 Euro waren offen, zu deren Zahlung ihn das Amtsgericht Neuruppin wegen Insolvenzverschleppung verurteilt hatte. Nach Entgegennahme des vollständigen Betrages einschließlich 84,50 Euro Verfahrenskosten reiste der Verurteilte weiter.

Schließlich landete ein 34-Jähriger in einem Fachkrankenhaus. Wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung hatte das Amtsgericht vor wenigen Tagen angeordnet, ihn dort unterzubringen. Zu Fachkrankenhäusern zählen hierzulande beispielsweise eine Psychiatrie oder eine Klinik für Suchterkrankungen. Bundespolizisten erwischten den Mann am Sonntagnachmittag an der Altstadtbrücke und verhafteten ihn.