SZ + Görlitz
Merken

Wurde dieser Mann in Reichenbach vor die Tür gesetzt?

Joachim Herrmann wollte Rentnern bei einem strittigen Thema mit dem Vermieter helfen. Doch dazu kam es nicht.

Von Constanze Junghanß
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Seniorenrat Joachim Herrmann
Seniorenrat Joachim Herrmann © SZ-Archiv

Joachim Herrmann ist empört, wie er sagt. „Ich bin offiziell durch den Kreistag bestellt und dazu da, älteren Bürgern zu helfen“, betont er. Nun wurde seine Hilfe jedoch ausgebremst. Von „Rausschmiss“ ist die Rede. Was ist passiert? Der Vorsitzende des Kreisseniorenrates wollte an einer Hausversammlung im seniorengerechten Wohnen in Reichenbach teilnehmen.

Auf diese Versammlung mit dem Vermieter, der Diakonie St. Martin mit Sitz in Rothenburg, hofften letzte Woche die Bewohner, um ein strittiges Thema zu klären. „Ich war auf Einladung einer Familie vor Ort, um Unterstützung zu geben“, sagt Joachim Herrmann. Grund des Treffens mit dem Vermieter waren unklare Kosten für eine sogenannte „Betreuungspauschale“. Die SZ hatte darüber berichtet, dass die Hausgemeinschaft diese Kosten so nicht hinnehmen wollte. Dabei geht es um etwa 20 bis 35 Euro im Monat.

Schließlich kam es zum Rauswurf

Neben den Bewohnern seien Vertreter des Vermieters, also der Diakonie St. Martin, zur Versammlung gekommen. Da Joachim Herrmann zwar eingeladen, jedoch bei der Diakonie nicht angekündigt war, gab es Probleme. „Konsequenz war, dass mir angedroht wurde, dass entweder ich den Raum verlasse oder die Versammlung nicht stattfindet“, sagt Joachim Herrmann. Er habe mehrfach auf seine Rolle und Aufgabe als Kreisseniorenrat hingewiesen. „Das änderte an den Aussagen nichts“, berichtet er. Letztendlich sei es zu einer – nicht einhelligen – Abstimmung der Mieter gekommen, seinem Rauswurf, wie er formuliert, zuzustimmen.

Die Mieter hätten offenbar Sorge gehabt, dass die für sie wichtige Versammlung zur strittigen Betreuungspauschale platzen könnte. Joachim Herrmann wartete draußen, sprach im Nachhinein noch mit sechs Mietern und beriet zu offenen Fragen. Er wendete sich auch in einem Leserbrief an die SZ. Darin heißt es: „Ich werde die Vorstandsvorsitzende in einem Schreiben auf diese Vorgänge aufmerksam machen und eine sachgerechte Erklärung fordern.“

Kreissprecherin verweist auf Hausrecht

Ob er damit Erfolg hat? Nach Angaben des Landkreises ist der Seniorenrat zwar die „Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren.“ Aber der Kreisseniorenrat habe „kein ausdrückliches Recht oder ein Anspruch darauf, bestimmte Seniorenwohnformen betreten zu dürfen, auch wenn es in einer beratenden Funktion erfolgt“, erklärt Kreissprecherin Franziska Glaubitz. Sie sagt, dass das Hausrecht des Vermieters gelte. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie könne es momentan sein, dass der Hausherr zur Einhaltung von Hygieneregeln nur eine begrenzte Personenzahl in sein Haus lässt.

Doch die Hygieneregeln spielten bei dem vor die Tür gesetzten Seniorenrat offenbar keine Rolle. Joachim Herrmann sei kein Mieter, zur Versammlung habe die Diakonie eingeladen und der Kreisseniorenrat sei nicht als Gast angemeldet gewesen, begründet Doreen Lorenz, Leiterin Stabsstelle Kommunikation bei der Diakonie, den Rauswurf. Seitens der Diakonie fällt das Wort „Betreuungspauschale“ nun nicht mehr. Nach Mieterangaben steht dieses Wort so im Mietvertrag. Stattdessen ist jetzt von einer „Servicepauschale“ die Rede. „Die Inhalte der Servicepauschale möchten die Mieter nicht veröffentlicht haben“, sagt Doreen Lorenz. Nur so viel: Die Mieter hätten sich nach der Versammlung dagegen entschieden, die „Servicepauschale“ abzuwählen. „Wir hätten dann wahrscheinlich nicht mehr unseren Gemeinschaftsraum nutzen dürfen und den 24-Stunden-Schlüsseldienst für den Notfall“, vermutet einer der Rentner, der anonym bleiben möchte.

Seniorengerecht sei „unscharfe Formulierung“

Auf die Frage, was „Seniorengerechtes Wohnen“ in Reichenbach bedeutet und was der Unterschied zu einer normalen Wohnung, die seniorengerecht umgebaut wurde ist, antwortet die Diakonie nicht.

Seniorengerecht sei eine „sehr unscharfe Formulierung“, findet Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK Plus Sachsen und Thüringen. Seniorengerechte Umbauten – wie ein barrierefreies Bad, Türverbreiterungen oder der Abbau von Schwellen – sind auch in normalen Mietwohnungen möglich. Hannelore Strobel verweist auf die AOK-Pflegekasse, die solche notwendigen Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann jeder Betroffene den Zuschuss beantragen – bei einer Wohngruppe sind das bis zu 16.000 Euro. Pflegedienste versorgen Menschen auch in den eigenen vier Wänden und nicht nur in Senioren-Wohnformen.