Großenhain. Wer noch vor dem Jahreswechsel ein Angebot oder eine Leistung der Stadtverwaltung Großenhain in Anspruch nehmen will oder muss, sollte dies möglichst noch vor den Weihnachtsfeiertagen erledigen. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass eine Reise ins Ausland geplant, der Reisepass jedoch nicht mehr gültig ist.
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Hintergrund: Die Stadtverwaltung Großenhain ist zwischen den Feiertagen nur am Donnerstag, 28. Dezember, von 9 bis 12 sowie 13.30 bis 16 Uhr für den Besucherverkehr geöffnet. Nach Angaben der Verwaltung ist in dieser Zeit in allen Geschäftsbereichen ist eine Erreichbarkeit sichergestellt. Allerdings wird eine vorherige Terminvereinbarung mit dem jeweils gewünschten Ansprechpartner empfohlen.
Am 27. und 29. Dezember dagegen bleibt das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Erst im neuen Jahr, also ab 2. Januar, läuft der Betrieb wieder zu den gewohnten Zeiten. (rt)