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Die Sache mit dem falschen Masken-Attest

Eine Lampertswalderin widerspricht einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft – kommt vor Gericht damit aber nicht durch.

Von Manfred Müller
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Im Großenhainer Lidl-Markt wurde eine Frau ohne Maske 2020 bei der Polizei angezeigt. Das kam nun vor Gericht.
Im Großenhainer Lidl-Markt wurde eine Frau ohne Maske 2020 bei der Polizei angezeigt. Das kam nun vor Gericht. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Großenhain. Ohne den vorgeschriebenen Mundschutz marschiert eine 31-jährige Frau im November 2020 in den Lidl-Markt auf der Radeburger Straße in Großenhain. Sie wird von Angestellten aufgehalten und zur Rede gestellt. Die Lampertswalderin behauptet, über ein ärztliches Attest zu verfügen, das sie vom Tragen einer Maske befreit. Das habe sie aber gerade nicht dabei. Die Lidl-Mitarbeiter verständigen daraufhin die Polizei. Den Beamten legt junge Frau dann tatsächlich ein entsprechendes Schreiben vor. Allerdings handelt es sich bei dem „Ärztlichen Attest“ um ein Blanko-Schriftstück, das ein hessischer Mediziner ins Internet gestellt hat.

Dr. med. Jens Bengen ist tatsächlich Arzt und ein Gegner der Corona-Maßnahmen. Weil die Lampertswalderin den Doktor nie konsultiert hat, ist die Maskenbefreiung natürlich das Papier nicht wert, auf dem sie ausgedruckt wurde. Im Gegenteil – die Dame hat „wider besseres Wissen“ ein ungültiges Gesundheitszeugnis vorgelegt. So etwas ist strafbar. Deshalb bekommt sie von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 750 Euro zugestellt. Dagegen legt sie Einspruch ein, sodass die Sache schließlich vor dem Riesaer Amtsgericht ausgefochten wird.

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Die junge Frau – nennen wir sie Agnes – hat sich der Zwischenzeit von ihrer Hausärztin tatsächlich ein Masken-Attest ausstellen lassen. Es mag sein, dass das durchaus berechtigt ist, aber darum geht es bei der Verhandlung nicht. Hier steht ausschließlich die falsche Maskenbefreiung aus dem Jahr 2020 zur Diskussion. Agnes gibt auch recht schnell zu, dass sie nie Kontakt zu dem hessischen Arzt hatte, sondern nur das Blanko-Attest nutzte. Da die Sachlage eindeutig ist und ein Gerichtsurteil nicht zwingend erforderlich, bittet Richterin Großmann die Staatsanwältin und die Verteidigerin zu einem Rechtsgespräch. In dessen Ergebnis zieht Agnes ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Im Zweifel sollte man eben doch lieber seinen Hausarzt konsultieren, statt sich Atteste aus dem Internet zu besorgen.