Großenhain. Im ersten Halbjahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Großenhain sucht dafür Frauen und Männer, die am Amtsgericht Riesa sowie Landgericht Dresden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat als Hauptorgan der Großen Kreisstadt und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.
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Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw., und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. (SZ)
- Interessenten können sich bis zum 6. April bei der Stadtverwaltung, Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung, bewerben. Ein Formular kann von www.grossenhain.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Rückfragen unter 03522 304133 oder an [email protected].