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Großenhainer Garagen: Ist jetzt alles entschieden?

Im Stadtrat wurde das Konzept der GWVB zur Weiternutzung vorgestellt. Nächste Woche sollte es der Aufsichtsrat beschließen. Doch es gab eine Wendung.

Von Kathrin Krüger
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Die Garagen am Bornweg sind wie die Albertstraße, die Öhringer Straße oder Mülbitz nur ein kleiner Standort. Der wurde daher den Besitzern zum Kauf angeboten.
Die Garagen am Bornweg sind wie die Albertstraße, die Öhringer Straße oder Mülbitz nur ein kleiner Standort. Der wurde daher den Besitzern zum Kauf angeboten. © Kristin Richter

Großenhain. "Wir fühlen uns jetzt nicht mehr so gedemütigt und entwürdigt wie vorher", heißt es im Chat der Garagenbesitzer nach einer legendären Stadtratssitzung. Viele von ihnen waren am Mittwochabend dabei. Die Stadträte bekamen dort den Konzeptentwurf zur Weiternutzung der an die Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft (GWVB) übertragenen Garagenstandorte zur Kenntnis. 2021 hatten die Räte der Übertragung unter der Bedingung zugestimmt, dass dieses Konzept vorgelegt wird - nun allerdings erst nachträglich. Weil die damalige Geschäftsführerin der GWVB, Imbritt Weihe, durch längere Abwesenheit und ihr späteres Ausscheiden das nicht rechtzeitig umgesetzt hat.

Zwischenzeitlich gab es drei Informationsveranstaltungen mit den Nutzern der Standorte Villastraße, Weßnitzer Straße, Dresdner Straße, Mittelgasse und Am Schacht. Betroffene kritisierten zur Einwohnerfragestunde noch einmal die aus ihrer Sicht ungerechten Bestimmungen des Konzeptentwurfs.

Die neuen Mieten sollten ab 2024 mit 25 Euro/Monat, ab 2025 mit 35 Euro/Monat und ab 2026 dann mit 50 Euro/Monat plus Mehrwertsteuer angesetzt werden. Nebenkosten wie Niederschlagswasser, Grundsteuer, Versicherung, Pflege des Grundstückes sowie Schneeräumung im öffentlichen Bereich seien demnach im Mietpreis mit abgegolten. Kosten für Strombezug und Schneeräumung im Garagenkomplex sollten an die Mieter weiterberechnet werden.

"Unbefristeter Kündigungsschutz"?

Entschädigungen im Gegenzug sind aber für die Sprecher der 300 Garageneigentümer noch nicht vom Tisch. Bernd Ueberfuhr hat an die Rechtsanwaltskammer Sachsen geschrieben und auf das Vorkaufsrecht verwiesen, da die Stadt die Grundstücke übertragen, d. h. verkauft habe, und die GWVB als neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden soll. Diese Übertragung kostet sogar 12.000 Euro. Die Garagenbesitzer prüfen eine Sammelklage dagegen. Auch den Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat Bernd Ueberfuhr mit dieser Frage kontaktiert. Und bekam zustimmende Antwort.

Die Garagenbesitzer fordern: Entschädigung pauschal oder je nach Zustand der einzelnen Garage, wenn sie abgegeben wird. 25 Euro Miete für fünf Jahre für die jetzigen Eigentümer (nicht für neue) – danach Staffelung und eine gütliche Übergabe der Stromverträge. Die GWVB hatte als "kleines Entgegenkommen" eine für zwei Jahre gestaffelte Miete vorgeschlagen, was nicht den Vorstellungen der Garageneigentümer entspricht. "Ich erinnere daran, dass mancher Rentner weniger Rente als ein Azubi im ersten Lehrjahr bekommt", so Bernd Ueberfuhr in der Einwohnerfragestunde. Oberbürgermeister Mißbach sieht das ähnlich und könnte einer Streckung auf fünf Jahre zustimmen. "Aber eine Untervermietung ist gesetzeswidrig", machte er noch mal deutlich. Eine Pflicht zur Entschädigung sieht OB Mißbach aber nicht.

Sprecher Frank Alexandrin hatte in der Fragestunde noch weitere Anmerkungen zum Konzept: Für die Standortbewirtschaftung und Instandhaltung stehen 103.750 Euro allein für die Weßnitzer Straße an. "Was bedeutet das im Detail?", fragte er. Im Mietvertragsentwurf steht auch: „Schäden durch Nutzung muss der Mieter selbst tragen.“ Was bedeute dies genau? Er weist darauf hin, dass in den Mietverträgen für die jetzigen Eigentümer ein „unbefristeter Kündigungsschutz“ drinstehen sollte, da viele die Befürchtung hätten, dass die GWVB kündigen könnte, um neue Mieter zu bekommen.

Kein Beschluss zum Konzept

Auch nach der folgenden Erläuterung des Entwurfs durch Geschäftsführer Thomas Schindler waren etliche Stadträte nicht überzeugt, dass das Konzept in ihrem Sinne ist. Jürgen Winkler (GfG) fühlte sich schlecht informiert: "Der ganze Ablauf war nicht vertrauenswürdig", sagt er. Kerstin Lauterbach von den Linken schlug eine Arbeitsgruppe vor, die die strittigen Punkte nochmal in Ruhe bespricht. Für über 80-Jährige sollte alles so bleiben, wie es ist. Der Aufsichtsrat der GWVB, der aus sechs Stadträten und drei Stadtverwaltungsmitarbeitern besteht, sollte die Konzeption wie geplant am 15. Juni noch nicht beschließen. Auch Jens Haupt (AfD) schlug vor, erst die Fehler aufzuarbeiten. Sebastian Bieler (WfG) unterstützt die Entschädigung als würdevollen Ausgleich für die Garagenerbauer.

Nach einer kurzen Pause, in der Absprachen getroffen wurden, verkündete Oberbürgermeister Sven Mißbach als Aufsichtsratsvorsitzender der GWVB, dass dieses Gremium am 15. Juni das Konzept nur diskutieren und noch nicht beschließen wird. Der Aufsichtsrat werde mit weiteren Stadträten und Vertretern der Garagenbesitzer die möglichen Änderungen vorberaten. Die Pachtverträge werden damit noch nicht zum Jahresende gekündigt, das geht dann erst zum Jahresende 2024. "Jetzt sind wir zufrieden, damit ist Zeit gewonnen für eine gute Lösung", sagte Garagenbesitzer Dirk Hennig stellvertretend zu diesem Kompromiss.