Cunnersdorf. Nach einer Information der Gemeinde Ebersbach wird das Teilstück am Herrenhaus des Wanderweges Cunnersdorf-Freitelsdorf als öffentlicher Weg eingezogen. Als öffentlicher Wanderweg war die Strecke 2012 gewidmet worden. Zuvor war das Schlossgelände von der Cunnersdorfer Agrar jedoch an einen Privateigentümer verkauft worden. Der duldete nach Verschmutzungen die öffentliche Nutzung seines Grundstückes nicht mehr und machte den insgesamt einen Kilometer langen Weg zur Sackgasse. Auch sollen öffentliche Leitungen dort verlegt worden sein, hieß es damals. Außerdem ging es um die Versicherungspflicht für Wegnutzer.
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Daraufhin ergab sich ein Rechtsstreit, weil die öffentliche Widmung des Weges noch immer Bestand hatte. Thomas Schulze aber sagte, dass er sich im Vorfeld des Kaufes von der damaligen Bürgermeisterin hatte versichern lassen, dass der Weg über das Schlossgelände nicht öffentlich ist. "Ich habe das Grundstück nicht nur wegen der Verunreinigungen und Bauarbeiten abgesperrt", so der Radebeuler, der sich nach eigener Auskunft wöchentlich in Cunnersdorf aufhält. "Vielmehr geschah dies erst, nachdem die Gemeinde meinen Vorschlag vom Februar 2009 zur Neuordnung der Wegführung unter Einbeziehung der Agrargesellschaft nicht aktiv weiterverfolgte."
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 27. September 2023 sogar vor Ort mit einem Vergleich, wie die Gemeinde jetzt mitteilt. Ebersbach und Schlossbesitzer Thomas Schulz einigten sich darauf, dass die privaten 200 Meter am Herrenhaus aus der Widmung herausgenommen werden, der Rest des Weges aber als öffentlicher Wanderweg weiter gewidmet bleibt.
Mittlerweile gibt es eine alternative Wegeverbindung nach Freitelsdorf, entlang der Staatsstraße. Einwendungen gegen die Teileinziehung könnten noch bis spätestens 16. Mai schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ebersbach abgegeben werden.