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Hessen schafft das Sitzenbleiben ab

Weil die Leistungsbewertung in diesem Schuljahr schwierig ist, sollen hessische Schüler „in der Regel“ versetzt werden. Es gibt aber eine Ausnahme.

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©  Claudia Hübschmann (Symbolbild)

Schülerinnen und Schüler in Hessen müssen während der Corona-Krise nicht um ihre Versetzung in das nächste Schuljahr bangen. "Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen", teilte das Kultusministerium mit.

In Fällen, bei denen schon vor Schließung der Schulen wegen des Coronavirus die schulischen Leistungen womöglich nicht für eine Versetzung gereicht hätte, soll das Gespräch mit Schülern und Eltern gesucht werden, um auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres hinzuweisen, hieß es weiter.

An Hessens Schulen wird vom 27. April an schrittweise wieder der Unterricht aufgenommen, beginnend zunächst mit den Abschlussjahrgängen und den vierten Klassen an Grundschulen. Wegen der Corona-Pandemie verschiebt das Land die Abschlussprüfungen für Real und Hauptschulen. (dpa)