Hoyerswerda
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Gefährlicher Fußgängerüberweg in der Fischerstraße in Hoyerswerda

Seitens der Stadt registriert man hier großes Fehlverhalten der Autofahrer. Die Polizei ist bereits informiert.

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Der Fußgängerüberweg in der Fischerstraße wird laut Stadtverwaltung von etlichen Autofahrern negiert, vor Ort sieht man aber auch, dass viele Fußgänger den gar nicht nutzen. Zu allem Überfluss haftet das Weiß auf dem Pflaster schlecht…
Der Fußgängerüberweg in der Fischerstraße wird laut Stadtverwaltung von etlichen Autofahrern negiert, vor Ort sieht man aber auch, dass viele Fußgänger den gar nicht nutzen. Zu allem Überfluss haftet das Weiß auf dem Pflaster schlecht… © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Im Rathaus läuten die Alarmglocken. Denn im Rahmen der Schulwegsicherung wurde am Fußgängerüberweg in der Fischerstraße eine Gefährdung der Schulkinder/Fußgänger festgestellt. Beim überwiegenden Teil der vorbeifahrenden Fahrzeuge fand der Schutzweg demnach keine Beachtung, schildert man die Situation.

Die Fahrzeuge fuhren, obwohl sich Kinder vor und sogar bereits auf der Fahrbahn zum Überqueren befanden, ohne anzuhalten mit teilweise hohen Geschwindigkeiten vorbei. „Aus diesem Anlass werden alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht angehalten und gebeten, äußerst aufmerksam und umsichtig zu handeln“, teilt die Verwaltung mit. Auf Nachfrage sagt Rathaus-Sprecher Robert Böhme, dass die Polizei über den Sachverhalt informiert wurde. Ob und wann vor Ort kontrolliert werde, wisse man aber nicht.

Seitens der Verwaltung verweist man explizit auf die grundlegenden Regelungen für das Verhalten an Fußgängerüberwegen, wie sie in der Straßenverkehrsordnung im Paragraf 26 fixiert sind: „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten. Und an Überwegen darf nicht überholt werden.

Nach Absatz 1 werden aber nicht nur dem Fahrzeugverkehr Pflichten am Überweg auferlegt, sondern auch den Fußgängern. Sie müssen kenntlich machen, dass sie den Überweg tatsächlich nutzen wollen und den Straßenverkehr entsprechend beobachten. Radfahrer haben lediglich Vorfahrt, wenn sie ihr Fahrrad über den „Zebrastreifen“ schieben.

Unabhängig davon registrierte man, dass die weiße Farbe der Zebrastreifen-Markierung bereits stark abgefahren ist. Eine Firma sei mit der Arbeit beauftragt worden. Je nach Wetterlage sollen diese Arbeit durch die beauftragte Firma in den nächsten Tagen erfolgen. (red/US)