Hoyerswerda
Merken

Kein Abschied am offenen Sarg

Covid 19 nimmt Einfluss bis zum letzten Weg auf den Friedhof. Und die Bestatter haben reichlich zu tun.

Von Uwe Schulz
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Bestattungen sind derzeit nur im kleinen Kreis von zehn Personen möglich.
Bestattungen sind derzeit nur im kleinen Kreis von zehn Personen möglich. © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. In Sachsen sterben derzeit mehr Menschen als sonst. Thomas Konieczny, Bestatter in Hoyerswerda, spricht von acht Prozent mehr Todesfällen als im üblichen Spätherbst. Er ist schon sehr lange im Geschäft, weiß, dass im Frühjahr und im November, Dezember einfach mehr Menschen sterben. Dazu kommt die hohe Altersstruktur der Region. In der Stadt Hoyerswerda gibt es keine Erfassung der Todesfälle nach Todesursachen.

Ja, ein Sarghersteller in Oderwitz sagte gegenüber der SZ, dass jetzt mehr als das sonst übliche produziert werde. Ja, am Lausitzer Seenland-Klinikum und in anderen Krankenhäusern denkt man über die Aufstockung der Kühlmöglichkeiten für Tote nach. Und es ist auch so, dass auf etlichen Totenscheinen jetzt der Zusammenhang mit Covid 19 vermerkt ist. Das sieht auch Thomas Konieczny. Letztlich bleibt die Frage ungeklärt, ob der Betreffende an oder mit Covid verstorben ist. Am Prozedere ändert das nichts. Sobald Covid 19 im Spiel ist, gelten auch für die Bestatter besondere Regeln: Der Tote wird in Schutzkleidung abgeholt. Und ist der Leichnam erst einmal im Sarg, wird dieser auch nicht mehr geöffnet. So wollen es die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Infektionen. Dass die Abschiednahme am offenen Sarg dann nicht möglich ist, sei auf etlichen Dörfern nur schwer zu vermitteln. Ansonsten will man am Ablauf einer Bestattung so wenig ändern wie nötig. Konieczny: „Wir versuchen die Trauerfeiern auf dem hohen Niveau zu halten.“ Jedenfalls haben die Bestatter reichlich zu tun. Personal ist nicht beliebig erweiterbar. Auch sie sind nicht vor Infektionen und Quarantänen gefeit. Immerhin wurde ihre Berufsgruppe jetzt für systemrelevant erklärt, so dass das Thema Kindernotbetreuung geklärt ist.

Und es ist wohl mittlerweile so, dass Urnenbeisetzungen verschoben werden. Während die Bestattung im Sarg binnen zehn Werktagen erfolgen muss, sieht das Bestattungsgesetz bei Urnen einen Zeitraum von sechs Monaten vor. Man könne jetzt also durchaus eine kleine Trauerfeier abhalten und wartet mit der Bestattung, bis sich vielleicht wieder mehr Menschen bei einer Beerdigung treffen können.