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Sächsische Schweiz: Antragsfrist für Waldbrandhilfen verlängert

Nur wenige haben bislang die Soforthilfe beantragt. Die Bürokratie war wohl zu groß. Im Landratsamt wird beim Ausfüllen der Anträge geholfen.

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Wegen der Waldbrände herrschte Betretungsverbot in der Sächsischen Schweiz, was auch Touristen fern hielt.
Wegen der Waldbrände herrschte Betretungsverbot in der Sächsischen Schweiz, was auch Touristen fern hielt. © privat / SZ-Archiv

Gastronomen, Hoteliers, Vermieter oder andere touristische Unternehmen, die aufgrund der Waldbrände ihre betriebliche Tätigkeit einstellen mussten, können eine finanzielle Entschädigung erhalten. Ursprünglich ist die Antragsfrist am 21. Oktober ausgelaufen. Jetzt wurde diese für das Soforthilfeprogramm „Waldbrand“ bis zum 18. November 2022 verlängert. Anträge nimmt weiterhin die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen.


Wer bislang noch unentschlossen war, kann die Soforthilfe zur Überbrückung von Ausfällen noch nutzen. Wie das Landratsamt informiert, berät die Stabsstelle Wirtschaftsförderung unbürokratisch und hilft auch beim Ausfüllen des Antragsformulars. Über die Internetseite des Landratsamtes https://www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html sind alle relevanten Informationen aktuell nachzulesen. Die Antragsunterlagen können ebenso online ausgefüllt werden und stehen zudem als Download zur Verfügung. (SZ)