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Sächsische Schweiz: Eine Million Euro an Waldbrand-Hilfe beantragt

Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz können Ausfälle durch den Waldbrand ausgleichen. Doch die Resonanz ist bislang eher verhalten. Warum?

Von Andrea Schawe
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Der Waldbrand-Einsatz in der Sächsischen Schweiz war teuer - und vor allem Tourismusbetriebe leiden bis heute. Doch nur wenige Hilfen werden abgerufen.
Der Waldbrand-Einsatz in der Sächsischen Schweiz war teuer - und vor allem Tourismusbetriebe leiden bis heute. Doch nur wenige Hilfen werden abgerufen. © Archivfoto: Matthias Rietschel

Dresden. Die Soforthilfe für die Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz läuft schleppend. Bis Ende Oktober sind beim zuständigen Landratsamt Pirna 77 Anträge im Umfang von etwa einer Million Euro eingegangen. Für August wurden Hilfen in Höhe von 670.000 Euro beantragt, für September sind es 337.000 Euro. Ein Drittel der Anträge im Umfang von 250.000 Euro wurde bereits bewilligt, teilt Sachsens Kultur- und Tourismusministerium mit.

Die verheerenden Waldbrände in der Sächsischen Schweiz haben bei den Tourismusbetrieben zu Umsatzeinbußen geführt. Wochenlang galt im Landkreis ein Waldbetretungsverbot, viele Gäste stornierten deswegen ihre Reisen. Der Freistaat hat deswegen etwa 1,9 Millionen Euro Soforthilfen für die betroffenen Tourismusbetriebe zur Verfügung gestellt.

Wenige Anträge auf Waldbrand-Hilfe: Frist verlängert

Wegen der mageren Resonanz wurde die Antragsfrist bis 18. November verlängert. „Mit der Verlängerung um vier Wochen sind wir zuversichtlich, dass weitere potenzielle Antragsteller profitieren können“, sagt der Sprecher des Tourismusministeriums. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Tourismusunternehmen wie Hotels und Pensionen, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister, die ihre Betriebsstätte in Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen oder Wehlen haben. Die Unternehmen können bis zu 5.000 Euro und in besonderen Fällen bis zu 20.000 Euro beantragen.

„Waren wir anfangs der Ansicht, dass die zur Verfügung gestellten 1,9 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichend sein werden, muss man zum jetzigen Zeitpunkt konstatieren, dass dies voraussichtlich nicht der Fall sein wird“, sagt Lars Fiehler, der Sprecher der Industrie- und Handelskammer Dresden. Allerdings sei das Verfahren „unnötig kompliziert“ gewesen, „augenscheinlich betroffene Betriebe wären durch das Raster gefallen“. Die Antragstellung sei nach Interventionen von Ministerpräsident Michael Kretschmer und Landrat Michael Geisler (beide CDU) vereinfacht und die Zugangsregelungen nachjustiert worden.

Die IHK geht davon aus, dass wohl seltener als gedacht durch die Walbrandfolgen ein Liquiditätsbedarf entstanden ist. Die Lage der Branche in der Region sei aber ambivalent, so Fiehler. Die Sommer- und Herbstsaison lief „gar nicht so schlecht“. Guten Umsätzen würden aber auch steigende Kosten für Lebensmittel, Energie und Arbeit gegenüberstehen, „sodass die Erträge mehrheitlich gesunken sind“. Außerdem kämpfen die Betriebe mit Mitarbeiterfluktuation und der Zurückhaltung im Buchungsverhalten der Gäste.