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Kein Freispruch für Pegida-Gegnerin

Die Anmelderin der Gegendemo hätte die Prager Straße schneller verlassen müssen. Sie wurde zu einem Bußgeld verurteilt – und kündigt Rechtsmittel an.

Von Alexander Schneider
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Rita Kunert soll ein Bußgeld zahlen.
Rita Kunert soll ein Bußgeld zahlen. © Sven Ellger

Zwei Sitzungstage hat sich das Amtsgericht Dresden mit einer Pegida-Gegendemo beschäftigt. Rita Kunert, Demo-Anmelderin der Initiative „Nationalismus raus aus den Köpfen“, soll die Polizei behindert haben. Dafür erhielt sie von der Stadt Dresden ein Bußgeld über 130 Euro, das sie nicht akzeptiert. Stein des Anstoßes ist die Gegendemo vom 1. Oktober 2018 in der Prager Straße.

Vor dem Karstadt hatte die Demo noch vor 18.45 Uhr überraschend für eine „spontane Zwischenkundgebung“ gestoppt. Gegen 20 Uhr sollte dort auch Pegida entlangkommen. Daher dürfte die Engstelle voller Menschen die Einsätzkräfte der Polizei unter Druck gesetzt haben, als Versammlungsleiter Benjamin H. mit der Versammlungsbehörde und der Polizei über sein Ansinnen diskutierte.

Der Sachbearbeiter der Versammlungsbehörde berichtete am Freitag, er habe die Spontankundgebung in eine Seitengasse verlegt, damit alle Gruppen ihr Demonstrationsrecht ausüben könnten. Zum Verhalten von Rita Kunert konnte er jedoch kaum etwas beitragen. Allerdings habe sich der 25-jährige Beamte über Versammlungsleiter Benjamin H. geärgert, der zu seinen Teilnehmern gesagt habe: „Die Versammlungsbehörde möchte, dass ihr rübergeht. Macht mit dieser Information, was ihr wollt.“ Damit, so der Zeuge, sei er „sehr unzufrieden“ gewesen. Tatsächlich kamen nicht alle dieser Anordnung nach, sodass die Polizei nach mehreren Lauti-Durchsagen auch „unmittelbaren Zwang“ ausgeübt hatte – kurz: die Uniformierten schoben Leute beiseite, manche wurden auch weggetragen.

Auch Rita Kunert, so der Vorwurf, habe die Straße nicht gleich freigegeben. Die 58-Jährige hatte ausgesagt, sie habe mit Teilnehmern gesprochen und habe auch zwischen ihnen und der Polizei gestanden. Sie sei „normale Teilnehmerin“ gewesen, sich jedoch als Anmelderin für ihre Anhänger verantwortlich gefühlt. Sie habe sie mit einigen gesprochen und versucht, die Lage zu deeskalieren.

Ihr Verteidiger Johannes Lichdi sagte in seinem Plädoyer, er sei überzeugt, dass Rita Kunert freizusprechen sei. Sie habe niemanden „aktiv“ behindert. Der Bußgeldbescheid sei „zumindest irrtümlich“ erlassen worden. Tatsächlich sei die Maßnahme, die Straße eine gute halbe Stunde vor dem Eintreffen der Pegidisten zu räumen, „unverhältnismäßig.“, so Lichdi. Neben einer örtlichen Dimension, die Spontandemo zu verlegen, gebe es auch eine zeitliche. Doch die Versammlungsbehörde habe sich nicht einmal erkundigt, wann überhaupt mit einem Erscheinen der Pegida-Demo vor dem Karstadt zu rechnen gewesen sei.

Richter Jochen Meißner teilte diese Sicht nicht. Man könne der Versammlungsbehörde nicht vorwerfen, in dieser Situation eine Entscheidung getroffen zu haben. Der Sachbearbeiter habe rechtmäßig gehandelt. Rita Kunert sei die Anordnung bekannt gewesen und sie habe gewusst, dass die Straße „unverzüglich“ freizugeben war. Ihr Verschulden wertete Meißner aber weit geringer als die Stadt. Er kürzte das Bußgeld auf nur noch 50 Euro. Für Kunert und Lichdi ist die Sache dennoch nicht erledigt. Sie kündigten an, das Urteil anzufechten.

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