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Prostitutionsprozess: Probleme nach Abgang von Strafverteidiger Frank Hannig

Mit dem rätselhaften Abgang von Verteidiger Frank Hannig haben sich die Probleme in einem Dresdner Prostitutionsprozess verschärft. Jetzt steht das ganze Verfahren auf dem Spiel.

Von Alexander Schneider
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Ein Foto vom Prozessauftakt am 14. Januar 2021 am Landgericht Dresden. Wachtmeister bringen den Hauptangeklagten zu seinem Platz. Der 34-Jährige sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, nun ist einer seiner Verteidiger ausgeschieden.
Ein Foto vom Prozessauftakt am 14. Januar 2021 am Landgericht Dresden. Wachtmeister bringen den Hauptangeklagten zu seinem Platz. Der 34-Jährige sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, nun ist einer seiner Verteidiger ausgeschieden. © Archivfoto: Benno Löffler

Dresden. Es geht um Menschenhandel und Zwangsprostitution und um einen schillernden Dresdner Juristen, den ehemaligen Strafverteidiger Frank Hannig. Seit fast zwei Jahren verhandelt das Landgericht Dresden gegen drei Angeklagte, die zahlreiche junge Frauen aus Bulgarien gezielt nach Dresden gelockt und in ihren Etablissements teilweise gegen ihren Willen sexuell ausgebeutet haben sollen.

Inzwischen wurde an rund 40 Tagen verhandelt. Doch jetzt könnte die Hauptverhandlung platzen. Anlass ist der rätselhafte Abgang eines Pflichtverteidigers, der den Hauptangeklagten vertritt: der ehemalige Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig.

Erst am 2. November wurde bekannt, dass Hannig, der für die Freien Wähler im Dresdner Stadtrat sitzt, schon seit dem 5. Oktober kein zugelassener Rechtsanwalt mehr ist. Gegenüber Sächsische.de hatte Hannig gesagt, er selbst habe seine Zulassung aus gesundheitlichen Gründen abgegeben. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bestätigte das Ausscheiden des Verteidigers, schwieg aber zu den Umständen. Doch selbst wenn es stimmt, dürfte Gesundheit wohl nicht Hannigs einziges Motiv gewesen sein.

Hannig hatte gesagt, er nehme sich eine Auszeit von ein bis drei Jahren. Er werde nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten. Seine Mandanten würden jedoch keine Nachteile erleiden, er lasse niemanden im Stich. Der 52-Jährige, der als Pegida-Anwalt, umstrittener Verteidiger eines rechtsextremen Mörders oder mit provokanten Selfi-Videos bundesweite Bekanntheit erzielte, sagte, er wolle ein Buch schreiben und sein Geld als Influencer verdienen. Laut "Bild" soll er auch seine Kanzlei längst verkauft haben.

In der realen Welt der Dresdner Justiz sieht der Abgang Hannigs anders aus. Am 10. Oktober platze ein Diebstahlsprozess am Amtsgericht gegen vier Angeklagte. Grund war das unangekündigte Fehlen Hannigs. Er hatte weder seinen Mandanten noch das Gericht über seinen Ausstieg informiert. Erst wegen dieser Turbulenzen will selbst Verteidiger Bert Albrecht, er vertritt einen anderen der vier Angeklagten, erfahren haben, dass sein Kollege Hannig kein Rechtsanwalt mehr ist. Das ist bemerkenswert, weil Albrecht in dem Prostitutionsprozess am Landgericht gemeinsam mit Hannig den Hauptangeklagten verteidigt.

Kein Kontakt zum Mitverteidiger?

Albrecht wurde erst im Januar 2022 als zweiter Verteidiger für den Hauptangeklagten beigeordnet, als das Verfahren schon ein Jahr lief. Der Prozess sollte abgesichert werden. Damals hatte Albrecht dem Gericht zugesichert, er sei in das Mandat ausreichend eingearbeitet.

Doch am 2. November änderte sich das plötzlich, und der Grund ist Hannigs auch in diesem Prozess unangekündigter Abtritt. Albrecht beantragte nun überraschend, die Hauptverhandlung auszusetzen – also in anderen Worten: zu beenden und neu anzufangen. Sein Mandant könne von ihm allein nicht angemessen verteidigt werden. Mit Hannig sei vereinbart gewesen, "arbeitsteilig" zu verteidigen. Das sei nun nicht mehr möglich, so Albrecht, er habe den Kollegen wochenlang nicht erreichen können. Die Kammer möge daher, sollte sie den Prozess nicht abbrechen, Zeugenvernehmungen des ersten Jahres wiederholen. Das würde etwa heißen, dass Geschädigte aus Bulgarien erneut für eine Vernehmung geholt werden müssen.

Hannig an vier von 16 Prozesstagen anwesend

Doch das Gericht entschied anders und wies den Antrag zurück: Albrecht habe zugesichert, für eine Verteidigung eingearbeitet zu sein. Hannigs Ausscheiden sei daher keine neue Situation. Von allen 16 Sitzungstagen in diesem Jahr bis September sei Hannig gerade viermal anwesend gewesen. Albrecht habe praktisch alleine bestritten. Die Richter bezweifeln auch, dass Hannig für Albrecht nicht erreichbar, ihm sogar dessen Adresse unbekannt sei, denn Albrechts Sozietät vertrete Hannig als Pflichtverteidiger.

Albrechts Kanzlei-Kollege Ronald Mayer bestätigte gegenüber der SZ, den Mandanten Hannig in einem Strafverfahren zu vertreten. Zum Verfahren selbst machte der Strafverteidiger jedoch keine näheren Angaben. Nach SZ-Informationen geht es um Ermittlungen, die bereits im Frühjahr 2021 zur Durchsuchung von Hannigs Kanzlei und Privatwohnung geführt hatten.

Damals gab es einen unbestätigten Geldwäsche-Verdacht, laut Hannig gegen einen seiner Mandanten. Inzwischen wird klarer, dass offenbar Hannig selbst der Beschuldigte ist. Und das wiederum wäre ein triftiger Grund, dem Entzug einer Rechtsanwaltszulassung mit einer freiwilligen Rückgabe zuvorzukommen.

Verteidiger Albrecht nimmt die Ablehnung seines Antrags nicht hin. Sein Mandant habe in dieser Situation keine Aussicht auf ein faires Verfahren, sagte er am Dienstag, erinnerte an die Fürsorgepflicht des Gerichts – und beantragte für seinen Mandanten die gesamte Kammer aus Besorgnis der Befangenheit abzulehnen: "Theoretisch ist das alles schön, was die Kammer sagt, aber praktisch nicht umsetzbar." In diesem Jahr rechnet niemand mehr mit einem Urteil.