Dresden
Merken

Keine Rückkehr zu Freien Wählern: Stadtrat Frank Hannig verliert vor Dresdner Gericht

Stadtrat Frank Hannig wehrte sich vor Gericht gegen seinen Fraktionsrauswurf. Das Gericht lehnt ab - und zählt den Dresdner Ex-Anwalt an.

Von Dirk Hein
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Der Fraktionsausschluss von Frank Hannig hielt einer ersten Überprüfung vor Gericht stand.
Der Fraktionsausschluss von Frank Hannig hielt einer ersten Überprüfung vor Gericht stand. © René Meinig

Dresden. Anfang Januar schlossen die Freien Wähler/Freien Bürger den Stadtrat und Ex-Anwalt Frank Hannig aus ihrer Fraktion aus. Der Beschluss fiel einstimmig. Hannig selber nahm nicht teil, er war zu dieser Zeit im Krankenhaus. Die Freien Wähler wollten sich damals nicht zu weiteren Details äußern. Bekannt ist jedoch, dass die Fraktion mit der Arbeitsbilanz von Hannig insgesamt extrem unzufrieden ist.

Durch den Rauswurf ist Hannig zwar weiter Stadtrat, er verliert aber seine Berechtigung, in Ausschüssen oder Aufsichtsräten zu sitzen. Am Donnerstag will seine ehemalige Fraktion im Rat die dafür notwendigen Abwahlen von Hannig durchführen lassen.

Dagegen wehrte sich der Stadtrat allerdings vor Gericht. Im Wege der einstweiligen Anordnung wollte er im Eilverfahren vor dem Dresdner Verwaltungsgericht erzwingen, dass der Fraktionsausschluss nicht vollzogen wird. Der Ausschluss sei für seine Reputation nachteilig und schade ihm wirtschaftlich.

Hintergrund: Die Tätigkeit in Ausschüssen und Aufsichtsräten wird mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt. Dessen Verlust seien so schwerwiegend, dass bis zu einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, der Fraktionsausschluss rückgängig gemacht werden müsse, argumentierte Hannig.

So begründet das Gericht die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht sah das anders. Der Ausschluss aus der Fraktion sei weder grob unverhältnismäßig noch willkürlich. Ein Sieg des Klägers in einem späteren Hauptsacheverfahren sei nicht so wahrscheinlich, da er sofort zurück in die Fraktion müsse.

Vielmehr entschied das Gericht, Frank Hannig habe nicht dargelegt, dass er um seine kommunalpolitischen Mitwirkungsmöglichkeiten kämpfen würde. "Dem Antragssteller geht es gerade nicht um das eigentliche Recht eines Fraktionsmitgliedes, sondern die mit seiner Tätigkeit verbundenen finanziellen Vorteile."

Frank Hannig: "Die Entscheidung überrascht mich nicht. Ich wollte diesen Weg aber beschreiten." Seine Wähler würden es nicht verstehen, wenn er nicht um jede Möglichkeit, weiter in den Ausschüssen arbeiten zu können, kämpfen würde. Die "undemokratische und widerrechtliche Entscheidung", würde im Hauptsacheverfahren aufgehoben.

Ob und wann es dazu kommt, ist ungewiss. 2024 wird ein neuer Stadtrat gewählt und die bisherigen Fraktionen lösen sich auf.