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Rechtsextreme Dresdner Stadtfest-Schläger verlieren vorm Gerichtshof

Sie haben 2016 Ausländer auf dem Dresdner Stadtfest angegriffen und sie lebensgefährlich verletzt. Dafür erhielten zwei Männer Haftstrafen, die sie nicht akzeptieren wollten. Nun ist die Entscheidung gefallen.

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Das Dresdner Stadtfest war 2016 Schauplatz einer brutalen Tat.
Das Dresdner Stadtfest war 2016 Schauplatz einer brutalen Tat. © Sven Ellger (Symbolbild)

Dresden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von zwei Rechtsextremen wegen Angriffen auf Ausländer beim Dresdner Stadtfest 2016 bestätigt. Das Landgericht Dresden hatte die beiden Männer jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von fünf Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Diese Entscheidung enthalte keine Rechtsfehler, teilte der BGH am Freitag mit, nachdem zwei Angeklagte gegen das Urteil Revision eingelegt hatten.

Nach den Urteilsfeststellungen überfielen die Angeklagten aus rechtsradikaler Gesinnung heraus mit etwa 20 gleichdenkenden Mittätern in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2016 zielgerichtet zwei Gruppen friedlicher Ausländer auf dem Dresdener Stadtfest. Sie wollten in Art einer "Bürgerwehr" Gewalt gegen Geflüchtete ausüben. Die Überfallenen erlitten teils schwere, potentiell lebensgefährliche Verletzungen und leiden teilweise heute noch unter den Tatfolgen, so der BGH.

Das Urteil des Dresdner Landgerichts ist mit der Entscheidung der Leipziger Richter nun rechtskräftig. (SZ/dpa)