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Urteil im Dresdner Missbrauchsprozess: Rückfall wird hart bestraft

Ein Dresdner Pädophiler hielt sich nicht an seine Auflagen und fasste wieder ein Kind an. Jetzt muss er zurück ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Wachtmeister bringen Jörg M. zu seinem Platz im Landgericht Dresden. Der Angeklagte kündigte an, sein Urteil zu akzeptieren.
Wachtmeister bringen Jörg M. zu seinem Platz im Landgericht Dresden. Der Angeklagte kündigte an, sein Urteil zu akzeptieren. © Foto: Alexander Schneider

Dresden. Die Erwartungen an ihn waren hoch, doch Jörg M. hat sie nicht erfüllt. Nun ist der 56-jährige Dresdner wieder in Haft. Der Mann ist ein vorbestrafter Pädophiler, der sich an Kindern vergangen hatte und bereits 2014 wegen schweren Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu sechs Jahren verurteilt worden war. Trotz Therapie in der Haft scheint ihm der Ernst seiner Lage noch nicht recht bewusst gewesen zu sein, als er 2019 entlassen wurde.

Spätestens im Sommer 2020 nahm M. Kontakt zu Kindern auf und missbrauchte einen Jungen. Daher stand er nun erneut vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Dresden.

Ausflüge mit einem Grundschüler

Das erste Opfer des Angeklagten war ein damals neunjähriger Schulfreund seines Enkels. Recht schnell war M. in dessen Familie gerne gesehen. Dass ihm verboten war, überhaupt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen, hatte er der Mutter des Jungen verschwiegen.

Jörg M. machte Ausflüge mit dem Grundschüler, nahm ihn zum Baden und zum Zelten mit, lud ihn zum Riesenradfahren und zum Burger-Essen ein. Das alles waren schon Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht, die M. nach seiner Entlassung auferlegt worden waren.

Der Angeklagte machte jedoch auch Nacktfotos von dem Kind und manipulierte laut Anklage einmal am Penis des Jungen. Darüber hinaus traf er sich 2020 mit einem weiteren Jungen in Berlin und chattete mit einem dritten über Internet.

Keine Bagatelldelikte

Der Angeklagte gestand zum Prozessauftakt alle Vorwürfe und entschuldigte sich. Damit ersparte er dem Geschädigten eine erneute Vernehmung im Gericht. M. hatte offen eingeräumt, dass er geglaubt habe, stärker zu sein.

Die Jugendkammer verurteilte den Angeklagten am zweiten Prozesstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen achtfacher Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. "Das klingt hart dafür, dass Sie ein Geständnis abgelegt haben", sagte die Vorsitzende Richterin Monika Müller. Die Kammer habe dabei jedoch schon erheblich berücksichtigt, dass der Angeklagte dem Jungen eine Vernehmung erspart hatte: "Das sind aber keine Bagatelldelikte."

"Mehr Gefahr geht nicht"

Jörg M. habe in seiner Sexualtherapie "viele Fortschritte" gemacht und sei bei seiner Entlassung eher nicht als ein Risikokandidat angesehen worden. Seine anfänglichen Kontakte mit dem Neunjährigen seien auch nicht sexuell bestimmt gewesen, sagte die Richterin: "Das glauben wir Ihnen." Dennoch gehe von jeder Kontaktaufnahme eine Gefahr für das Kind aus.

Bei einigen dieser Treffen sei M. von einem Freund begleitet worden, den er im Gefängnis kennengelernt habe und der ebenfalls ein vorbestrafter Sexualtäter sei. Dazu Müller: "Mehr Gefahr geht nicht." Sollte sich M. erneut an einem Kind vergehen, drohe ihm die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Im Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Reinhard Röthig hatte auf drei Jahre und fünf Monate plädiert. M. ließ das Gericht am Ende wissen, er werde sein Urteil akzeptieren.