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Wohnmobil-Prozess: Richterin setzt Frist für Beweisanträge

Ein weiterer Verhandlungstag im Betrugs-Prozess gegen ein Ehepaar verstreicht ohne Urteil. Was der Käufer eines Wohnmobils sagt.

Von Frank Korn
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Auch die fünfte Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln gegen ein Ehepaar, das wegen Betruges angeklagt ist, endet ohne Urteil.
Auch die fünfte Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln gegen ein Ehepaar, das wegen Betruges angeklagt ist, endet ohne Urteil. © André Braun

Döbeln. Ein Ehepaar aus einem Leisniger Ortsteil soll sich vor dem Amtsgericht Döbeln wegen Betrugs in drei Fällen verantworten.

Sie sollen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Wohnmobile verkauft haben. Auf den Verkaufsplattformen Ebay und Mobile.de sollen der Zustand der Fahrzeuge geschönt und vor dem Verkauf die Tachos manipuliert, also der Zählerstand teilweise um einige tausend Kilometer zurückgedreht worden sein. Auch die Angaben zur Zahl der Vorbesitzer der Wohnmobile sollen nicht den tatsächlichen entsprochen haben.

Schon mehrmals waren Hauptverhandlungen angesetzt, doch auch in der fünften gibt es kein Urteil. Zunächst stellt der Anwalt des Angeklagten für seinen Mandanten einen Beweisantrag. Das Gericht möge Erkundigungen zu einem Mann aus Belgien einziehen. Dieser war auch schon als Zeuge geladen worden, jedoch ist er verstorben.

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Der ehemalige Geschäftspartner des Ehepaares sei wegen Betruges, unter anderem Manipulation von Tachos an Wohnmobilen, mehrfach im Gefängnis gewesen. Es sei zu prüfen, ob die Wohnmobile schon manipuliert waren, bevor sie in Besitz des Ehepaares übergingen.

Käufer verzichtet auf Klage

Dieser Beweisantrag ist dem Gericht bereits schriftlich zugegangen. Richterin Anne Mertens lehnt ihn ab. „In Belgien werden Registereinträge von verstorbenen Personen gelöscht“, sagte sie. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, ob der Belgier Manipulationen an Wohnmobilen vorgenommen habe.

Ebenso lehnt die Richterin die Anträge ab, die in der vorangegangenen Verhandlung gestellt wurden. Der Anwalt des Angeklagten kündigt an, weitere Beweisanträge stellen zu wollen, für die er und der Verteidiger der Ehefrau aber noch Zeit brauchen. Die Richterin räumt den Anwälten eine Frist von zwei Wochen ein. Bis dahin müssen alle Anträge vorliegen. Die Hauptverhandlung wird dann zu einem späteren Termin fortgesetzt.

Das Geschäftsgebaren des Angeklagten hat auch ein Mann aus Sachsen-Anhalt erfahren müssen. Er hat von dem Händler ein Wohnmobil für einen mittleren fünfstelligen Betrag erworben. „Das Fahrzeug war 20 Jahre alt und hatte über 60.000 Kilometer auf dem Tacho“, sagte der Käufer.

Es hätten einige Mängel bestanden, die der Händler beseitigen wollte. Doch trotz mehrfacher Nachfrage tat sich nichts. „Als ich ihn darauf ansprach, meinte er nur, dass ich auch vom Kauf zurücktreten könne, es gebe noch andere Interessenten“, so der Anhaltiner. Letztendlich habe er trotzdem gekauft. „Ich habe das Fahrzeug so mitgenommen, wie es war, und meine Wünsche selbst umgesetzt“, so der Käufer. Auf eine Klage habe er verzichtet.