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Trotz Millionen-Versteigerung: Caspar David Friedrichs Skizzenbuch muss in Deutschland bleiben

Knapp eineinhalb Millionen Euro sollte der Verkäufer von Caspar David Friedrichs Skizzenbuch kassieren. Nun steht das Buch unter Kulturgutschutz und der Deal ist geplatzt.

Von Simon Lehnerer
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Caspar David Friedrichs „Karlsruher Skizzenbuch“ aus dem Jahr 1804.
Caspar David Friedrichs „Karlsruher Skizzenbuch“ aus dem Jahr 1804. © dpa

Satte 1,45 Millionen Euro hätte das Skizzenbuch von Caspar David Friedrich bei einer Auktion eingebracht – doch der Deal platzt. Wieso? Das Buch wurde offiziell in die Liste geschützter Kulturgüter aufgenommen und seine Ausfuhr aus Deutschland untersagt. In einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) kritisiert die Geschäftsführerin des Auktionshauses die Entscheidung.

Im November 2023 hatte das Auktionshaus Grisebach den Sensationsfund versteigert. Nach zweihundert Jahren war das "Karlsruher Skizzenbuch" von Caspar David Friedrich plötzlich in Privatbesitz aufgetaucht. Kurz vor der Auktion, in der das Heft für knapp eineinhalb Millionen Euro unter den Hammer kam, hat die Berliner Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten es vorläufig unter Ausfuhrverbot gestellt, um zu prüfen, ob es unter Kulturgutschutz gestellt werden soll. Nun ist die Entscheidung gefallen.

Caspar David Friedrich: Streit um Skizzenbuch vor Gericht

"Als national bedeutsam darf das Skizzenbuch das Land nicht mehr verlassen. Für den Fall, dass die Entscheidung so fallen würde, hatten wir mit dem erfolgreichen Bieter vorab vereinbart, ihn aus dem Gebot zu lassen. Er ist nun nicht mehr der Käufer", sagt Diandra Donecker, Geschäftsführerin und Partner des Auktionshauses Grisebach.

Dabei spiele es auch keine Rolle, dass es sich beim Käufer um ein anerkanntes, großes Museum aus dem angelsächsischen Raum handle. Beim Eigentümer kommt diese Entscheidung, wie zu erwarten, nicht gut an. Dieser plane, gerichtlich gegen die Kulturgutschutz-Entscheidung vorzugehen. Das Auktionshaus hoffe dabei auf "große Streitlust" in diesem "Präzedenzfall", bei dem es um "willkürliche Eingriffe in Eigentumsrechte" gehe.

Auf den deutschen Kunst- und Aktionsmarkt wirke sich diese Entscheidung negativ aus, erklärt die Geschäftsführerin weiter. "Die Kriterien für eine Einstufung als nationales Kulturgut sind so schwammig, dass wir keinem Einlieferer vorab mit Gewissheit sagen können, ob ein Werk ihnen entspricht oder nicht". Die Entscheidung der Senatsverwaltung rufe Verunsicherung und Enttäuschung hervor.

Dass Friedrichs Buch nicht an eine bedeutende ausländische Institution gehen dürfe, sei zudem eine "vertane Chance", dem Maler international die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, "die er verdient hat", ergänzt Diandra Donecker.