Borna. Die Stadt Borna im Kreis Leipziger Land hat ausdrücklich auf das Verbot von Feuerwerk in der Nähe von Storchenhorsten verwiesen. Anlässlich bevorstehender Jugendweihen habe es Anmeldungen für Feuerwerke gegeben, sagte Stadtsprecher Sirko Konrath am Mittwoch. Bei einer Familie habe man zugestimmt, bei der anderen nicht. Grund seien brütende Störche.
Das Abbrennen von Feuerwerk in einem Radius von 1.000 Meter um Storchennester könne zu einer panikartigen Flucht der Altvögel führen. Die Jungstörche verhungerten dann oder würden Opfer von Greifvögeln. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion könne der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen. Konrath betonte, dass sowohl für einen Drohnenflug als auch für das Abbrennen von Feuerwerk eine behördliche Genehmigung vorliegen muss.
Konrath zufolge ist "die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit" sein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das könne eine bis zu 50.000 Euro teure Strafe nach sich ziehen. In Borna brüten nach einem starken Rückgang der Population in den in den 1970er-Jahren Weißstörche im Stadtgebiet sowie im Ortsteil Thräna. (SZ/uwo)