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Leipzig: Verbraucherschützer fordern vor Sparkasse Zinsnachzahlungen

Verbraucherschützer in Sachsen waren vor dem OLG und BGH teilweise erfolgreich. Mit einer Protestaktion fordern sie nun die Zinsen der Prämiensparer.

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Verbraucherschützer werfen der Sparkasse vor: Sie halte wie andere Banken an ihrer Verschleppungstaktik fest, wenn es um die Zinsnachzahlungen für Prämiensparer geht.
Verbraucherschützer werfen der Sparkasse vor: Sie halte wie andere Banken an ihrer Verschleppungstaktik fest, wenn es um die Zinsnachzahlungen für Prämiensparer geht. © dpa

Leipzig. Im Streit um Zinsnachzahlungen an Prämiensparer haben Verbraucherschützer am Freitag vor der Leipziger Sparkasse für eine Auszahlung der Beträge protestiert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Betroffenen Zinsnachzahlungen zustehen können. Die Verbraucherzentrale Sachsen, die Bürgerbewegung Finanzwende und der Geldratgeber Finanztip warfen bei der gemeinsamen Protestaktion der Leipziger Sparkasse vor, sie halte wie andere Banken an ihrer Verschleppungstaktik fest. Dadurch würden Prämiensparer gezwungen, ihr Recht aufwendig selbst durchzusetzen.

Zinsberechnung trotz Urteil nicht eindeutig

Sparerinnen und Sparer mit alten Prämiensparverträgen, die wegen einer weit verbreiteten Klausel zu wenig Zinsen erhielten, haben zuletzt Rückenwind für Nachforderungen bekommen. Der BGH in Karlsruhe hatte Anfang Oktober über eine erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern entschieden und deren Position in wichtigen Punkten bestätigt. Insbesondere machten die Richterinnen und Richter genauere Vorgaben, wie die Ansprüche zu berechnen sind. Es bleiben aber auch Fragen offen. (Aktenzeichen: XI ZR 234/20)

Die Leipziger Sparkasse hatte Anfang Oktober argumentiert, das Urteil schaffe ein Stück Rechtssicherheit. Es führe "allerdings noch nicht zu einer abschließenden Klärung möglicher Ansprüche von Verbrauchern und demzufolge auch nicht zu Zahlungsansprüchen im Einzelfall". Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft als Interessenverband der Branche bleiben "wesentliche Fragen zur Zinsberechnung offen".

Hintergrund ist, dass viele Prämiensparverträge, die in den 1990er- und 2000er Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, unzulässige Klauseln enthielten. Wer sich an keiner Musterklage beteiligt hat, muss selbst bei der Bank Druck machen und Nachzahlungen notfalls erst vor Gericht durchsetzen. Auch die Musterkläger müssen möglicherweise noch Anschlussprozesse führen.

Eichhorst: "Nicht die Zuversicht verlieren"

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, sagte mit Blick auf die Protestaktion, "wir waren vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Im Schlussspurt heißt es für Betroffene, nicht die Zuversicht zu verlieren". Deshalb schalte man jetzt einen Gang hoch und mobilisiere weitere Unterstützer. (dpa)