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Drohung, Haus zu sprengen - Ebersbacherin wird schuldig gesprochen

Bei der Zwangsräumung ihres Wohngebäudes eskaliert die Lage. Offenbar hatte die Frau aus dem Oberland die Sprengung aber schon vorher angedroht.

Von Frank-Uwe Michel
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Das Haus ist stehen geblieben. Allerdings hat die Drohung, es in die Luft zu sprengen, ein gerichtliches Nachspiel für die frühere Bewohnerin.
Das Haus ist stehen geblieben. Allerdings hat die Drohung, es in die Luft zu sprengen, ein gerichtliches Nachspiel für die frühere Bewohnerin. © Markus van Appeldorn

Die Anklage wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" vor dem Amtsgericht Zittau kommt einer Ebersbacherin teuer zu stehen. Der Vorwurf: Im Juni 2021 soll sie bei der Zwangsräumung ihres Elternhauses gedroht haben, sich mitsamt diesem in die Luft zu sprengen. Dies hatte einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr zur Folge, insgesamt rückten 42 Kameraden mit elf Fahrzeugen an.

Am ersten Verhandlungstag hatte der junge Mann ausgesagt, der die Immobilie aus der Zwangsversteigerung erworben und an jenem Juni-Tag zusammen mit dem Gerichtsvollzieher an der Tür geklingelt hatte. Er berichtete, dass die Angeklagte den Satz, sie werde das Haus in die Luft sprengen, zu diesem Zeitpunkt so aber nicht gesagt habe. Am zweiten Verhandlungstag konzentrierte sich das Interesse nunmehr auf die Aussage eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes von Ebersbach-Neugersdorf.

Er habe von Dienst wegen Kontakt mit der Frau aufgenommen, erklärte er. Bei bevorstehenden Zwangsräumungen würden die Betroffenen generell angeschrieben, ob sie sich wegen einer künftigen Unterkunft selbst helfen können oder die Behörde Unterstützung leisten soll. Nachdem die Ebersbacherin nicht reagiert habe, sei er hingefahren, erinnerte er sich. Es werde keine Zwangsräumung geben, habe ihm die Frau vor Ort im Gespräch versichert. Ihre Anwältin werde das verhindern. Gleichzeitig habe sie aber betont: Sollte die Räumung doch stattfinden, bekomme sie hier keiner lebend raus.

Darüber hinaus berichtete der städtische Mitarbeiter von einem Telefonat, das ein paar Tage später stattgefunden hat. Die Ebersbacherin habe dabei vehement versichert, im Falle einer Zwangsräumung nicht woanders hinzuziehen. Sie würde sich stattdessen samt Haus in die Luft sprengen. Über den Vorgang habe sie schon Zeitungen, namentlich auch die SZ, und die ganze rechtsextreme Szene informiert. Dies, so der Mann aus dem Ordnungsamt, sei für ihn Anlass gewesen, die Polizei, den Gerichtsvollzieher und die Anwältin der Frau zu informieren - "wegen erheblicher Störung der öffentlichen Sicherheit." Außerdem fertigte er eine entsprechende Aktennotiz.

Auch bei erneuter Nachfrage des Richters blieb der Beschäftigte des Ordnungsamtes bei seiner Aussage: Beim Gespräch vor Ort habe die Frau gesagt, man bekomme sie hier nicht lebend raus. Am Telefon sei dann der Satz gefallen, sie werde das Haus in die Luft sprengen, wenn es zur Räumung komme.

Weil die Ebersbacherin diesen speziellen Satz nach Aussage des neuen Hausbesitzers am Tag der Zwangsräumung offenbar so nicht gesagt hatte, ließ das Gericht diesen Punkt fallen. Damit blieb es bei den zwei restlichen Punkten: Eben diesen Satz während des Telefonats mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes und dem Vorwurf, sie habe gestohlen - unter anderem eine verbaute Fotovoltaikanlage und diverse Gegenstände aus dem Haus.

Der Staatsanwalt setzte in seinem Plädoyer das Strafmaß mit 100 Tagessätzen zu je 20 Euro an. Die Verteidigerin plädierte hingegen auf Freispruch. Ihre Klientin sei bei der Zwangsräumung in einer Ausnahmesituation gewesen, argumentierte sie. Alle Beteiligten hätten an diesem Tag überreagiert. Der Richter verurteilte die Frau, die inzwischen in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebt, schließlich zu 90 Tagessätzen je 20 Euro. Er habe keinen Grund, an der Aussage des Ordnungsamtsmitarbeiters zu zweifeln. Und auch die Fotovoltaikanlage habe die Ebersbacherin tatsächlich abgebaut. Aufgrund der "überlangen Verfahrensdauer" - der Vorfall ereignete sich bereits im Juni 2021 - würden jedoch zehn Tagessätze als abgegolten gelten. Bleiben insgesamt 1.600 Euro, die zu zahlen sind. Nun haben die Verurteilte und ihre Anwältin noch die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.