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Löbauer Exhibitionist muss nicht ins Gefängnis

Ein 39-Jähriger entblößt sich in Löbau-Süd vor einer jungen Frau und manipuliert an sich herum. Das Gericht gibt ihm noch mal eine Chance.

Von Markus van Appeldorn
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Auf einem Balkon in Löbau-Süd entblößte sich ein Mann vor einer Frau in einer gegenüberliegenden Wohnung.
Auf einem Balkon in Löbau-Süd entblößte sich ein Mann vor einer Frau in einer gegenüberliegenden Wohnung. © Matthias Weber/photoweber.de

Eine Löbauer Schmuddelgeschichte hat nun ihren Abschluss vor dem Zittauer Amtsgericht gefunden. Angeklagt war ein Mann aus Dresden wegen exhibitionistischer Handlungen. Dem 39-Jährigen wurde vorgeworfen, sich im März und Mai 2023 anlässlich von Besuchen bei seiner Mutter unter anderem auf deren Balkon in Löbau-Süd entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert zu haben. Dabei soll er bewusst die Aufmerksamkeit einer 23-Jährigen in einer gegenüberliegenden Wohnung auf sich gelenkt haben, um sich daran zu erregen. Ins Gefängnis muss er dafür nun nicht.

Nach einer ersten Verhandlung Anfang März in dieser Sache sah der Staatsanwalt jedenfalls die meisten dieser angeklagten Vorwürfe als erwiesen an. Der Richter regte damals allerdings eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung an. Diese Norm sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung von Weisungen von der öffentlichen Klage absehen kann. Hier wäre das die Weisung an den Angeklagten, sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen - eine sogenannte Therapieweisung.

Der Staatsanwalt hatte diesem Vorgehen aber zunächst nicht zugestimmt. Er wollte erst noch Zeugen hören, die sich bei einem der Fälle gemeinsam mit der betroffenen Frau in jener Wohnung aufgehalten hatten. Da war zu einem der Wohnungsinhaber, der Lebensgefährte der 23-Jährigen. Der sagte nun aus, das gesehen zu haben. Er habe damals auch zu dem Angeklagten hinübergerufen, er solle das lassen und zurück in die Wohnung gehen. Dieser Aufforderung sei der Mann auch nachgekommen. Eine weitere Zeugin, die damals anlässlich eines Frühstücks mit dem Wohnungsinhaber und dessen Freundin mit in der Wohnung war, gab dagegen an, nichts mitbekommen zu haben.

Das Gericht stellte das Verfahren schließlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine Therapieweisung ein. Der Mann muss sich bis Ende April einem Psychologen vorgestellt haben und dem Gericht bis Ende August mindestens fünf Therapiesitzungen nachweisen. Nach Auskunft des Gerichts kann eine solche Therapieweisung auch noch nachträglich erweitert werden.