Löbau. Alkohol und Vollgas - diese Kombination führte am 27. Dezember 2018 auf der Löbauer Beethovenstraße in die Katastrophe. Nach einem Kneipenbesuch raste die Löbauerin Sarah L. dort in jener Nacht mit einem Audi A1 in den Stahlzaun der Firma Seel - mit mindestens 100km/h und über 1,6 Promille. Sarah L. entkam dem Wrack mit ein paar Schrammen. Doch zwei Insassen des Fahrzeugs (27, 52), mit denen sie kurz zuvor noch fröhlich gebechert hatte, überlebten den Crash nicht. Das Zittauer Schöffengericht hatte Sarah L. im November wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Am Dienstag, dem 15. Juni, verhandelt das Görlitzer Landgericht den Fall nun neu.
Sarah L. war gegen das Urteil des Zittauer Gerichts in Berufung gegangen. Die Schöffenkammer hatte anhand zweier Todesopfer wegen der erheblichen Alkoholisierung und der Raserei keinen Raum für eine Bewährung gesehen. Sarah L. will eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung erreichen - besonders auch wegen ihres kleinen Kindes. Wegen ihrer Schwangerschaft war der Prozess gegen sie im Jahr 2019 zunächst ausgesetzt und auf die Zeit nach der Geburt ihres Kindes verschoben worden.
Vor allem argumentiert ihr Anwalt aber auch mit einer erheblichen Mitschuld der beiden getöteten Männer. Auch sie waren erheblich alkoholisiert und hätten auch von Sarah L.'s Alkoholisierung gewusst. Zudem hätten sie sich in jener Nacht mit dem Audi des jüngeren Getöteten zum Zechen nach Löbau begeben, ohne sich irgendwelche Gedanken darüber zu machen, wie sie denn zurück nach Bernstadt kommen wollten. Stattdessen habe man einfach Sarah L. das Steuer überlassen.
Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr.