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Mutmaßliche Löbauer Diebesbande: Nur die Frau muss ins Gefängnis

Das Landgericht Görlitz hat eine Diebstahl- und Betrugsserie im Raum Löbau aufgeklärt und geurteilt. Vom Bandenvorwurf ist nichts geblieben.

Von Frank Thümmler
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Eine Serie von Einbrüchen in und um Löbau ist juristisch aufgearbeitet.
Eine Serie von Einbrüchen in und um Löbau ist juristisch aufgearbeitet. © dpa (Symbolfoto)

Die Urteile im Prozess gegen jene zunächst vermutete Diebesbande, bestehend aus einer 41-jährigen EU-Rentnerin aus Löbau und drei Männern (34, 38 und 39 Jahre alt) aus Löbau und Spitzkunnersdorf, die angeklagt waren, zwischen August 2020 und Dezember 2021 in wechselnder Tatbeteiligung im Raum Löbau wiederholt gestohlen und betrogen zu haben, sind gefallen. Genauer gesagt, gegen drei der vier deutschen Angeklagten. Gegen einen wurde das Verfahren schon während der Verhandlung eingestellt, weil ihm kaum etwas nachzuweisen war und sie, wenn überhaupt, so gering gewesen wäre, dass sie gegenüber einem anderen noch nicht rechtskräftigen Urteil aus Dresden nicht ins Gewicht fiele. Von den drei verbliebenen Angeklagten muss die Frau für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die beiden verbliebenen Männer erhielten jeweils Freiheitsstrafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Gemäß der ursprünglichen Anklage des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen sind das eher milde Strafen. Aber: Insbesondere den Nachweis, dass es sich bei den Angeklagten um eine Bande gehandelt habe, die gemeinsam ausgekundschaftet, gestohlen und verwertet habe, konnte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht schlichtweg nicht führen. Vielmehr ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die drei die Straftaten teils allein handelnd, teils auch zu zweit, durchgeführt haben. Jedenfalls nicht als Bande (mindestens drei) und wohl auch ohne feste Aufgabenteilung. Letztlich mit dem Ziel, an Geld zu kommen, das sie wohl vorwiegend für Drogen benötigten. Und dass sie oftmals Gelegenheiten nutzten, wenn in leerstehenden Häusern oder auf zugehörigen Grundstücken etwas zurückgelassen worden war, was sich irgendwie zu Geld machen ließ.

Die Angeklagten, die zu Beginn der Verhandlung geschwiegen hatten, gestanden teilweise bei der Beweisaufnahme einzelne Anklagepunkte. Teilweise konnte ein Nachweis aber auch über DNA-Spuren geführt werden, teilweise anhand von Chatverläufen auf den Handys oder Anzeigen bei Ebay-Kleinanzeigen. Und auch Diebesgut wurde bei Wohnungsdurchsuchungen entdeckt. Und so arbeitete sich das Gericht durch sämtliche Anklagepunkte, konnte für einen erheblichen Anteil den Tatnachweis führen, was Richter Theo Dahm in seiner Urteilsbegründung ausführlich besprach. Der Eindruck: Bestraft wurden die Angeklagten tatsächlich nur für jene Fälle, in denen es keine Zweifel an ihrer Täterschaft gab.

Für die 41-jährige Frau hatte das eine Freiheitsstrafe zur Folge, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "Wir hatten fast bis zuletzt über eine Bewährungsstrafe nachgedacht, zumal der Gerichtspsychiater ihnen auch eine positive Prognose erstellt hatte. Aber Sie sind nicht nur einschlägig vorbestraft und haben deshalb bereits Hafterfahrung gesammelt, zuletzt ist auch noch ein Polizeivermerk aus jüngerer Zeit aufgetaucht, der Sie erneut mit einem solchen Diebstahl in Verbindung bringt. Das macht Ihre ganze positive Prognose kaputt und war für unser Urteil ohne Bewährung entscheidend", sagte Dahm.

Der andere Angeklagte, dem eine Vielzahl der Straftaten zugeordnet werden konnte, war noch nicht vorbestraft und bekommt die Chance auf eine Bewährung, muss dazu allerdings 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Dem dritten verbliebenen Angeklagten wurden "nur" zwei Straftaten zugeordnet, dabei allerdings auch die mit dem größten Schaden: dem Einbruch bei einer Baustofffirma in Niedercunnersdorf mit einem Diebstahlschaden von über 8.000 Euro. Er hat sich aber in der Bewährungszeit nach einem Zittauer Amtsgerichtsurteil bislang bewährt. Das Landgericht fasste das Zittauer Urteil und das jetzige in einer Bewährungsstrafe zusammen. Alle drei Angeklagten müssen den von ihnen angerichteten Schaden im teils hohen vierstelligen Bereich leisten. Weil sich das Verfahren zum Teil seit Weihnachten 2021 hinzog, gilt für jeden der drei Verurteilten ein Monat Freiheitsentzug als vollstreckt.