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Elternbeiträge werden erstattet

Kinderbetreuung und Arbeit – die Schließung der Kindertageseinrichtungen stellt viele Eltern vor Doppelbelastungen. Nun wird zumindest finanziell entlastet.

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Die Kinderbetreuung zu Hause stellt viele Familien vor neue Herausforderungen – die Bürger fühlen sich allein gelassen. Die finanzielle Entlastung ist ein kleiner Trost.
Die Kinderbetreuung zu Hause stellt viele Familien vor neue Herausforderungen – die Bürger fühlen sich allein gelassen. Die finanzielle Entlastung ist ein kleiner Trost. © pexels.com

Wer die Notbetreuung der Krippen, Kindergärten und Horte nicht in Anspruch nehmen muss, der muss für diese Zeit auch keinen Elternbeitrag entrichten. Das haben die Sächsische Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände am 8. Januar 2021 beschlossen.

Wer demnach im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 die Notbetreuung nicht wahrnehmen musste, der bekommt einen Monatsbeitrag pauschal erstattet.

Bei der Erstattung wird zeitlich gestaffelt vorgegangen. Das bedeutet, dass zuerst die Beiträge vom Dezember 2020 zurückgezahlt werden und der Januar 2021 zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alle notwendigen Betreuungsdaten vorliegen.

Was ist mit der künftigen Februar-Zahlung?

Für Februar 2021 wird der Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt. Diejenigen, die ihren Anteil selbst überweisen, sollen die Zahlung ebenfalls pausieren. Auch diese Regelung gilt nur dann, wenn das Kind die Einrichtung in diesem Monat nicht besucht. Ansonsten bleibt die Beitragspflicht.

Was sollen Betroffene nun tun?

Gar nichts. Die Stadt Meißen arbeitet aktuell an der Umsetzung der Regelungen sowie Veranlassung der entsprechenden Rückzahlungen. Die Stadtverwaltung bittet von diesbezüglichen Anfragen abzusehen und Verständnis sowie Geduld aufzubringen.

Diese genannten Regelungen gelten für die städtischen Einrichtungen. Einrichtungen freier Träger informieren eigenständig über die zukünftige Vorgehensweise.