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Corona: Drei Todesfälle am Wochenende

Aktuell befinden sich 1.126 Menschen im Landkreis Meißen in Quarantäne. Ab Montag gilt eine neue Corona-Schutzverordnung.

Von Silvio Kuhnert
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Gegenwärtig werden 65 mit dem Coronavirus infizierte Bewohner des Landkreises Meißen im Krankenhaus behandelt, sieben von ihnen auf der Intensivstation. Symbolfoto
Gegenwärtig werden 65 mit dem Coronavirus infizierte Bewohner des Landkreises Meißen im Krankenhaus behandelt, sieben von ihnen auf der Intensivstation. Symbolfoto © dpa/Bernd Wüstneck

Meißen. Im Landkreis Meißen gibt es an diesem Sonntag 13.003 Personen, die positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden sind. Gegenüber dem Vortag kamen 24 Corona-Fälle hinzu, wie das Gesundheitsamt des Kreises mitteilte. Am Sonnabend meldete die Kreisverwaltung 31 neue positive Tests, am Freitag waren es 44.

Aktuell befinden sich 407 Kreisbewohner in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem halten sich 719 Kontaktpersonen von positiven Fällen in häuslicher Isolation auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne werden gegenwärtig 65 Einwohner des Landkreises Meißen im Krankenhaus behandelt. Sieben von ihnen liegen auf der Intensivstation. 541 Menschen sind seit Ausbruch der Pandemie an oder mit Corona im Kreisgebiet verstorben. An diesem Wochenende gab es drei Todesfälle. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts liegt am Sonntag bei 81,9. Am Vortrag betrug der Wert 79,4.

© Gesundheitsamt Meißen
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Die meisten der aktuell 407 aktiven Infizierten wohnen in Meißen (70), Radebeul (52), Großenhain (43), Coswig (37), Radeburg (30) und und Riesa (29). Die geringsten aktuellen Infektionen sind in den Gemeinden Priestewitz (1) sowie Zeithain und Niederau (je 2) zu verzeichnen.

Einige Geschäfte dürfen wieder öffnen

Am Montag tritt eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen in Kraft. Mit dieser werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. So darf sich ein Hausstand nun wieder mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Zudem dürfen ab 8. März 2021 Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte wieder öffnen. Hierfür müssen sie ein Hygienekonzept vorlegen sowie die Kundenzahl in den Läden begrenzen.

Die Verordnung enthält zudem einen Fahrplan für weitere Schulöffnungen. Ab 15. März soll der Unterricht an allen weiterführenden wieder möglich sein. Die Schüler werden im Wechselmodell unterrichtet. Das heißt, die Klassen werden geteilt, eine Hälfte lernt in der Schule, die andere zu Hause. Ob tage- oder wochenweise gewechselt wird, entscheiden die Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein negativer Corona-Schnell- oder -Selbsttest.

Weiterhin führt die neue Corona-Schutz-Verordnung inzidenzbasierte Lockerungen bei Werten unter 100, unter 50 und unter 35. Ebenso enthält sie Regelungen zu erneuten Verschärfungen, wenn sich die Inzidenz wieder erhöhen sollte. Die neue Verordnung gilt zunächst bis 31. März dieses Jahres.

www.coronavirus.sachsen.de

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